Portrait von Christian Kleiminger
Christian Kleiminger
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christian Kleiminger zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Sebastian S. •

Frage an Christian Kleiminger von Sebastian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Kleiminger,

wie stehen Sie zur geplanten Internetzensur von Frau von der Leyen? Folgen Sie der ausschließlich populistisch geführten Debatte Ihrer Partei und/oder haben Sie sich eine eigene Meinung gebildet?

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Stiffel

Portrait von Christian Kleiminger
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stiffel,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Email. Lassen Sie mich eingangs feststellen, dass die angesprochene komplizierte Problematik nicht in meinen unmittelbaren Fachbereich fällt, so dass ich bei meiner Entscheidungsfindung auch auf den Sachverstand meiner Kolleginnen und Kollegen zurückgegriffen habe.

Die Bekämpfung von Kinderpornographie nimmt die SPD-Bundestagsfraktion seit langem sehr ernst. Das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie haben wir in den vergangenen Jahren lückenlos unter Strafe gestellt. Anfang Mai haben wir mit einem Zehn-Punkte-Programm ein umfassendes Konzept konkreter Maßnahmen gegen Kinderpornographie vorgelegt.

Auch wenn nicht allen Forderungen entsprochen werden konnte - das ist das Wesen von Kompromissen - waren die Aktivitäten der Gegnerinnen und Gegner von Internet-Sperren sehr erfolgreich. Diese Aktivitäten haben zu einem besseren Gesetz beigetragen.

Viele der Bedenken gegen den Gesetzentwurf von Bundesministerin von der Leyen, die auch von anderen Bürgerinnen und Bürgern vorgetragen wurden, hat die SPD-Bundestagsfraktion geteilt. Die Verhandlungen mit dem Koalitionspartner haben jetzt dazu geführt, dass Kernforderungen der SPD-Bundestagsfraktion Bestandteil des Gesetzes werden:

1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips: Löschen vor Sperren
Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben.

2. Kontrolle der BKA-Liste und Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener:
Beim Datenschutzbeauftragten des Bundes wird ein unabhängiges Gremium bestellt, dessen Mitglieder mehrheitlich die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Das Gremium kontrolliert die BKA-Liste regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren, soweit die Voraussetzungen für eine Sperrung nicht vorliegen. Es wird verankert, dass gegen die Aufnahme in die Sperrliste der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist.

3. Datenschutz:
Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

4. Spezialgesetzliche Regelung mit Befristung:
Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie ermöglicht wird, nicht jedoch von anderen Inhalten, werden die wesentlichen Regelungen in einem neuen Zugangserschwerungsgesetz statt im Telemediengesetz verankert. Zudem tritt das Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft, so dass in jedem Falle die vorgesehene Evaluation auszuwerten ist, auf deren Basis endgültig entschieden werden kann. Zusätzlich haben wir eine Bestimmung aufgenommen, die ausschließt, dass die neu geschaffene Infrastruktur zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden kann.

Durch das Gesetz wird eine Infrastruktur ausgeschlossen, die zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden könnte. Ohne das Gesetz hingegen blieben die bereits abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern über Sperrmaßnahmen gültig, die gerade keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen beinhalten.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen nutzen und würde mich freuen, wenn Sie diese Argumente in Ihre Bewertung einbeziehen würden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf meiner Homepage http://www.christian-kleiminger.de sowie durch meine wöchentliche Kurzinformation "Kleimingers Wochenpost", die Sie gerne über meine Internetseite beziehen können. Informationen auch auf http://www.twitter.de und http://www.facebook.de/ .

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bundestagsabgeordneter

Christian Kleiminger