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Christian Hirte
CDU
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Frage von Michael L. •

Frage an Christian Hirte von Michael L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Hirte

Mit erstaunen las ich auf den Seiten der CDU des Wartburgkreises ihren Artikel zum Urteil des Verfassungsgerichtes in Karlsruhe.
In diesem Artikel las ich unter anderem:

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Christian Hirte begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichtes zur Pendlerpauschale
„Hirte betonte, dass vor allem im ländlichen Raum Pendeln zum Alltag gehört. Gerade in Ostdeutschland nehmen Viele weite Wege in Kauf und pendeln zur Arbeit, oft sogar in andere Bundesländer. Allein in Eisenach, im Wartburgkreis und dem Unstrut-Hainich-Kreis betrifft das 45.000 Menschen - ca. 6.000 in Eisenach, 26.000 im Wartburgkreis, 13.000 im Unstrut-Hainich-Kreis.“

Dieser Text wiederum läst mich glauben das sie die Situation der Menschen in ihrem Wahlkreis verstanden haben leider kann ich zwischen dieser Aussage und ihrem Abstimmungsverhalten keinen Zusammenhang erkennen.
Denn wenn ihnen die Entlastung der Bürger wirklich wichtig wäre hätten sie ja schon am 25.09.2008 diese Meinung vertreten können. Doch bei der an diesem Tag durchgeführten Abstimmung zum Antrag auf Rückkehr zur alten Pendlerpauschale zogen sie es vor mit NEIN zustimmen. Vielleicht sind sie so freundlich mir diese Diskrepanz zu erläutern.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Lemm

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lemm,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Rückkehr zur alten Entfernungspauschale.

Ich stehe zu meiner Auffassung, dass ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüße. Ich habe die Einführung der Pendlerpauschale - auch aus rechtlichen Gründen - von Anfang an für falsch gehalten und als Anwalt auch entsprechend beraten. Daran ändert auch mein Abstimmungsverhalten nichts.

Zum Zeitpunkt der Abstimmung war aber überhaupt noch nicht klar, welche genauen Kriterien das Verfassungsgericht an die Ausgestaltung der Pendlerpauschale etwa für die Zukunft stellt.

Um aber in dieser bedeutsamen Frage endlich Rechtssicherheit zu erlangen habe ich gegen die Rückkehr zur alten Regelung gestimmt, um dem Verfassungsgericht auch die Zeit zu geben, die es braucht um in dieser Sache kompetent und rechtssicher zu entscheiden. Schließlich verwirft das Bundesverfassungsgericht nicht nur die bisherige Regelung, sondern das Urteil gibt auch Hinweise, wie die Pendlerpauschale zukünftig aussehen könnte.

Insofern halte ich mein Abstimmungsverhalten durchaus für vertretbar. Schlussendlich ist aber entscheidend, dass der Bürger von der Regelung profitiert und sich die baldige Rückzahlung der Pendlerpauschale als kleines Konjunkturprogramm erweist.
Im Übrigen wurde der Union aus rein populistischen Gründen von interessierter Seite diese Abstimmung aufgezwungen, obwohl bereits absehbar war, wie das Verfassungsgericht im Ergebnis entscheiden würde.

Viele Grüße

Christian Hirte

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