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Christian Hirte
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Frage von Rainer W. •

Frage an Christian Hirte von Rainer W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hirte,

Ich möchte niemals fremdes menschliches Gewebe oder Organe erhalten und halte diese Behandlung aus medizinischer Sicht, nicht nur für völlig ungeeignet, sondern i.d.R. für extrem schädlich. Auch soll kein Mensch sein Leben auf diese schrecklichste Art und Weise, durch Zerstückelung wie auf einem Schlachttisch, verlieren und bis hin zu Knorpelstücken oder Kniegelenken verpackt und verschickt werden.

Die Verdinglichung des Menschen als Medikament, ist für mich der absolute Maßstab von Menschenunwürdigkeit.
Tatsächlich gibt es Menschen, die gegen eine Zerstückelung Ihres Körpers nichts einzuwenden haben, auch nicht gegen den Einbau von fremden Geweben und Organen.

Beide Einstellungen lassen sich verbinden, wenn Menschen sich als Spender registrieren lassen könnten und für jedes Jahr seit der Erklärung der Spendebereitschaft, Punkte kriegen würden, für eine bevorzugte Organ-/Gewebezuteilung im Bedarfsfall. Organerkrankten, die nicht registriert sind, aber aus speziellen Gründen kurzfristig ein Organ/Gewebe brauchen, könnten nach Ihrer Registrierung sofort Zugang zu der Vergabe haben, z.b. durch ein Notfallkontingent auch ohne gesammelte Punkte. Als "Geschlossener Club" gibt es viele Möglichkeiten des Kennenlernens, was die Erfolgsaussichten einer Übertragung, durch bekannte Menschen, erhöht.
Bei denen, die nicht registriert sind bzw. sich bei einer Erkrankung auch nicht registrieren wollen, soll es bei Strafe verboten sein, Organe/Gewebe als Therapie zu verabreichen oder auch zu entnehmen. Dies kommt all den Menschen zugute, die befürchten, im bewußtlosen Zustand nicht widersprechen zu können und nach einer OP mit fremden Organen/Geweben aufzuwachen.

Der amtierende Präsident der Ärztekammer hat dieses Prinzip thematisiert https://www.waz.de/politik/aerztepraesident-organspende-bereitschaft-mit-vorzug-belohnen-id226233671.html .
Wurde dieses Vorgehen diskutiert bzw. welche Erfolgsaussichten würden Sie diesem Vorgehen geben?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zu diesem wichtigen Thema.

Die Entscheidung darüber, welche medizinische Behandlung bei Ihnen angewandt wird, treffen Sie allein. Wenn Sie nicht Empfänger eines Spenderorgans sein möchten, können Sie dazu nicht gezwungen werden. Unter Umständen kann es wichtig sein, dass Sie diesen Willen auch dokumentieren, etwa in einer Patientenverfügung.

Mehrfach wurde in Umfragen festgestellt, dass die Bereitschaft, Organe nach dem eigenen Tod zu spenden, hoch ist. Allerdings ist es momentan dennoch der Fall, dass nicht genügend Spenderorgane für erkrankte Menschen zur Verfügung stehen. Im Bundestag werden derzeit zwei Varianten diskutiert, um die Anzahl der verfügbaren Spenderorgane zu erhöhen.

Ein Modell ist die sogenannte doppelte Widerspruchslösung. Hier wird jeder über 18 Jahren zum Spender, es sei denn, er widerspricht dieser Festlegung. Auch nach dem eigenen Tod können Angehörige im Namen des Verstorbenen der Organentnahme widersprechen. Um eine entsprechende Entscheidung treffen zu können, soll jeder Bürger mehrfach über die Möglichkeiten der Widerspruchs informiert werden.

Das andere Modell ist die erweiterte Zustimmungslösung. Hier ist die Organspende, wie bisher auch, nur bei ausdrücklicher Zustimmung möglich. Dabei bleibt die Entscheidung jederzeit widerrufbar. Ziel dieses Modells ist die bessere Aufklärung und Information und dadurch die gestärkte Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende. So soll jeder in die Lage versetzt werden, eine für sich fundierte und abgewogene Entscheidung zu treffen. Dabei steht Ihnen die Entscheidung frei. Sie müssen sich auch gar nicht zur Thematik äußern. Organe dürften Ihnen bei nicht Äußerung selbstverständlich nicht entnommen werden. Ich persönlich unterstütze dieses Modell.

Diese beiden Vorschläge werden derzeit im Deutschen Bundestag behandelt. Erstmals beraten wurden beide im Plenum des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 26. Juni 2019. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte werden wir dazu eine Entscheidung treffen.

Der von Ihnen genannte Vorschlag befindet sich nicht in der aktuellen Diskussion. Da eine der beiden oben skizzierten Regelungen in der zweiten Jahreshälfte die Zustimmung im Bundestag erhalten wird, rechne ich dem von Ihnen gemachten Vorschlag keine Chancen zu. Zumal Ihr Vorschlag suggeriert, dass es eine ausreichend große Zahl an Spenderorganen gibt. Leider ist genau das aber nicht der Fall.

Also nochmals: Auch bisher und in Zukunft gilt, dass nur eine Behandlung mit Ihrer Zustimmung durchgeführt werden kann. Andernfalls macht sich der behandelnde Arzt strafbar.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Hirte MdB

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