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Christian Hirte
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Frage von Eckhard H. •

Frage an Christian Hirte von Eckhard H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Hirte,

vor dem Hintergrund der Aussage von MP Kramp-Karrenbauer, "Aus dieser Situation will ich raus...", zum Thema "Geldnot der Länder bzw. Bund/Land Finanzbeziehungen folgende Fragen:

1. Sollten nicht insbes. junge Abgeordnete den Vorschlag aus dem Saarland zur ganzheitlichen Überprüfung des Staatswesens aufgreifen. Gerade wurde die Debattenkultur im Bundestag kritisiert - ein "Demografie-, Zukunftskonzept für den öffentlichen Dienst, Parlamentarismus 2030 in D" wäre doch interessant. Welche Bundes- und Landesbehörden werden benötigt (bezahlbar), ist die Aufgabenverteilung vor dem Hintergrund von Globalisierung, Digitalisierung, Dynamiken EU noch zeitgemäß? Sind Vertreter von DBB, Verdi ggf. dazu im Austausch mit MdB?

2. Die Forderungen der MIT zur Abschaffung der Kalten Progression, um Arbeitnehmer zu entlasten, bedürfen einer Gegenfinanzierung. Auch eine bessere Ausstattung der Kommunen, Länder für bürgernahe Services (Polizei, Bildung) kosten Geld. Welchen Beitrag leistet Ihre Fraktion um Prioritäten bei der Haushaltsführung des Bundes in diesem Sinne zu erreichen?

3. Die Bundesregierung sieht sich aktuell genötigt, viele "Hilfszusagen" international zu geben. Gleichzeitig finanziert Deutschland z.B. die Vereinten Nationen, Europe Aid (EU), die eigentlich für das Einsammeln von Hilfen gedacht sind. An denen wird zunehmend Kritik beim Management der internationalen Krisen geübt. Müsste Deutschland somit nicht seine Zahlungen an diese Organisationen kürzen und zunächst "Performance, Reformen" einfordern bzw. über diesen Weg die Belastung wieder global ausgleichen (s. Beteiligung anderer Staaten beim gestrigen Flüchtlingsgipfel des AA)?

4. Klassische Vorstellungen von Entwicklungspolitik erscheinen angesichts der vielen Krisen immer unzeitgemäßer. Sollte der EP 23 des Haushalts nicht stärker nach Leistungs- und Handlungsnotwendigkeiten Deutschlands anstatt einer statischen ODA-Quote ausgerichtet werden?

Danke für Ihre Mühen! Gruss Heine

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Antwort von
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1. Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hat thematisiert, dass die sogenannten armen Bundesländer, wie das Saarland, die verfassungsgemäße Schuldenbremse ab 2020 auf Dauer nicht einhalten können. Reiche Bundesländer, wie Bayern und Hessen, sehen sich jedoch durch die Zahlungsverpflichtungen im Rahmen des horizontalen Finanzausgleichs überfordert. Sie räumt aber gleichzeitig ein, dass eine Länderfusion das Schuldenproblem und deren Ursachen nicht löst. Wie viele Kosten durch weniger Bundesländer tatsächlich eingespart werden können, muss sehr sorgfältig untersucht werden. Fakt ist, dass wir schon allein aufgrund der Demographie staatliche Aufgaben und Standards kritisch hinterfragen müssen.
Die Aufteilung unseres Landes in Bundesländer ist ein verfassungsrechtlicher Grundsatz. Änderungen der Zahl an Bundesländern sind deshalb an strenge Hürden geknüpft. Sie bedarf einer grundlegenden Diskussion in den betroffenen Ländern. Die entscheidenden Anstöße und Vorstöße sind daher in den betroffenen Ländern selbst zu führen. Die Bundestagsabgeordneten sind daher nicht der primäre Ansprechpartner.

2. Deutschland hat in den letzten Jahren seine Finanzen auf ein solides Fundament gestellt. Bereits zwei Jahre in Folge ist der Staatshaushalt ausgeglichen. Damit führen wir bereits die jahrzehntelang gewachsene Schuldenquote zurück. Die Politik der wachstumsorientierten Haushalts- und Finanzpolitik von Angela Merkel und Wolfgang Schäuble hat sich bestätigt. Alle konjunkturell bedingten Entlastungen wurden zur Konsolidierung genutzt und gleichzeitig in Bildung, Forschung und Infrastruktur zusätzlich investiert. Kommunen wurden durch den Bund weiter finanziell entlastet, beispielsweise bei den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung, bei den Kosten der Unterkunft und Heizung oder der Eingliederungshilfe. Die Länder werden in der laufenden Wahlperiode mit sechs Milliarden Euro für die Bewältigung der Aufgaben bei Kinderkrippe, Kindergarten, Schule und Hochschule unterstützt. Mein Ziel als Mitglied im Haushaltsausschuss des Bundestages ist es, die Schuldenquote in den nächsten vier Jahren auf unter 70 Prozent zu senken. Die historische „Schwarze Null“ im Bundeshaushalt ist für die nächsten Jahre gesetzt und markiert den Beginn eines nachhaltig ausgeglichenen Haushalts für den gesamten Planungszeitraum bis 2018. Wer möchte, dass es den Menschen auch künftig gut geht, darf keine Schulden zu Lasten unserer Kinder machen. Der Abbau der kalten Progression ist klar eine Frage der Steuergerechtigkeit. Aufgrund der sehr niedrigen Inflation wird das Problem, gemessen an den großen Herausforderungen unseres Landes, jedoch überbewertet. Nichtdestotrotz werden wir uns der Thematik annehmen und prüfen, ob wir die Beschlußempfehlung aller haushaltspolitischen Sprecher der Union in Deutschland umsetzen können, in dieser Legislatur ein Gesetz zu beschließen, daß ab 2018 in Kraft treten kann.

3. EuropeAid ist die zentrale Stelle für die praktische Umsetzung der europäischen Entwicklungspolitik und verwaltet die Programme und Projekte in allen Entwicklungsländern. Da es sich um ein gemeinsames Projekt der EU-Mitglieder handelt, würde ein Ausstieg negative Auswirkungen auf die Gemeinschaft und die Effektivität der Entwicklungshilfe haben. Kein Staat kann die brennenden Probleme der Gegenwart allein lösen. Deshalb ist eine abgestimmte Entwicklungsarbeit besonders wichtig. Aufgrund aktueller Krisen und besonderen Situationen werden Hilfszusagen der Bundesrepublik gegenüber einzelnen Ländern und Regionen parallel notwendig bleiben. Es gilt für beide Formen der Entwicklungshilfe, gemeinschaftlich oder bilateral, bestmöglich zu agieren.

4. Die Zeiten klassischer Entwicklungspolitik sind lange vorbei. Nicht zuletzt deshalb sprechen wir heute auch von Entwicklungszusammenarbeit. Wir praktizieren vor allem „Hilfe zur Selbsthilfe“. Dabei ist die ODA-Quote nur ein statistischer Ausdruck unserer finanziellen Aufwendungen. Diese Aufwendungen sind heute schon zum Teil sehr innovativ. So können etwa auch Zinsbeihilfen bei zinsvergünstigten Darlehen für förderwürdige Projekte auf die ODA-Quote angerechnet werden, ein modernes Instrument mit hoher Hebelwirkung.

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