Frage an Christian Hirte von Mario I. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Herr Hirte,
meine Frage bezieht sich auf das Thema Fracking und hier konkret auf die Ergebnisse der Studie von BMU und UBA zu den Umweltauswirkungen von Fracking (Aug. 2012 - FKZ 3711 23 299).
Was konkret hat die CDU bisher unternommen bzw. welche weitere vorgehensweise ist geplant? Meine Frage bezieht sich konkret auf folgende Schwerpunkte:
1. Bleibt die CDU bei der Aussage: "...Zwar soll Fracking an sich nicht verboten werden...."
2. Gibt es bisher die Einführung/Pflicht einer obligatorischen Umweltverträglichkeitsprüfung? Wenn nein, bis wann ist dies geplant?
3. Wie und bis wann soll eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit umgesetzt werden?
4. Die Gutachter raten davon ab, Fracking derzeit großflächig zur Erschließung unkonventioneller Erdgasvorkommen in Deutschland einzusetzen. - Wie kann in diesem Punkt Rechtssicherheit für die Bürger geschaffen werden?
5. Das Gutachten schlägt weiterhin mehrere Änderungen im Berg- und Verwaltungsrecht vor.
Was wurde in diesem Punkt bereits konkret unternommen?
Zitat BMU:
"Die derzeit vorliegenden Fakten reichten nicht aus, um mögliche Risiken abschließend bewerten zu können. Um die konkreten Auswirkungen bei der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in Deutschland benennen zu können, fehlte es an wissenschaftlich fundierten Kenntnissen."
Allein diese Aussage macht es für mich absolut unverständlich, wie mann nach einer vernünftigen Risiko / Nutzen Ananlyse unter den aktuellen Umständen am Fracking festhalten will und sich nicht für ein generelles Fracking - Verbot einsetzt!
MfG
Mario Isleb
Sehr geehrter Herr Isleb,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern beantworte ich die von Ihnen angesprochenen Punkte.
Die Union möchte, wie alle Parteien, einen größtmöglichen Schutz für Mensch und sensible Natur. Die Union möchte aber auch kein generelles Verbot von Fracking. Warum? Seit vielen Jahren wird in Deutschland die Technik des Frackings genutzt. Im Übrigen auch dort, wo ganz konventionell Gas gefördert wird. Wenn ein klassisches Erdgasvorkommen nahezu erschöpft ist, wird mit geringeren Drücken als beim klassischen Fracking der Rest eines Vorkommens gefördert. All dies passiert seit Jahrzehnten, ohne dass die Lebensqualität der Menschen eingeschränkt wurde. Wir möchten, dass dort, wo die Bevölkerung einen solchen Weg akzeptiert, auch weiterhin Fracking möglich ist. Selbst die Grünen haben sich in ihrem jüngsten Antrag im Deutschen Bundestag zwar für schärfere Auflagen, aber nicht für ein generelles Verbot ausgesprochen.
Die übrigen Fragen möchte ich gern zusammenhängend beantworten. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit gibt es grundsätzlich schon heute. In Thüringen konnten Verwaltungen und lokale Parlamente ihre Positionen einbringen, was auch umfassend geschehen ist. Die dort vorgebrachten Argumente haben die Parteien im Thüringer Landtag auch aufgegriffen in eigenen Anträgen und Beschlüssen. Wie wir möglicherweise die Bürgerbeteiligung ausweiten können, kann derzeit nicht abschließend gesagt werden. Das gleiche gilt für die Frage nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch heute wird in dem gesamten Genehmigungsverfahren bereits geprüft, inwieweit Umwelt und Natur beeinträchtigt werden. So wäre Fracking bereits heute in Wasserschutzzonen nicht möglich - es gibt in Deutschland keinen Fall, wo dies in Wasserschutzzonen 1, 2 oder 3 so wäre.
Wir müssen beim Fracking - wie bei allen anderen technologischen Entwicklungen - abwägen, wie wir die bestehenden Risiken bewerten. Der Schutz von Mensch und sensibler Natur steht dabei an erster Stelle. Wir sind aber auch ein Industrieland, dass ein Interesse daran hat, zu bezahlbaren Preisen Energie zu produzieren. Die steigenden Energiekosten zeigen, dass das Thema der Bezahlbarkeit an Bedeutung gewinnt. Um es klar zu sagen: Ich sehe derzeit keine Notwendigkeit für die Ausweitung von Fracking. Aber keiner von uns weiß, welche Bedingungen wir in 20 oder 30 Jahren vorfinden und ob wir dann nicht möglicherweise die Debatten um Energie unter einem ganz anderen Druck diskutieren müssen.
Die gesamte wichtige Debatte über Gefahren des Frackings hat übrigens dazu geführt, dass im gesamten Jahr 2012 keinerlei Bohrgenehmigungen in Deutschland erteilt wurden. Wir haben also de facto in ganz Deutschland derzeit eine Art Moratorium. CDU und CSU arbeiten im Bundestag in einer Arbeitsgruppe an dem Thema. Hier werden intensiv die unterschiedlichen Aspekte beraten. Am 14.12. z.B. führt unsere Fraktion ein Expertengespräch mit Vertretern von Verbänden und Unternehmen. Dabei möchten wir auch den weiteren Weg diskutieren. Aus unserer Sicht ist es notwendig, eine Gesamtlösung für alle Fragen zu finden, die im Konsens von Bundestag und Bundesrat erfolgt. Nur eine breite Akzeptanz der Länder schafft Sicherheit und Planbarkeit. Ein solcher breiter Konsens ist derzeit jedoch aufgrund der sehr unterschiedlichen Interessen der einzelnen Länder schwierig. Das bedeutet, dass wir als Union weiterhin an Konzepten arbeiten. Zur Ehrlichkeit gehört es aber auch, Ihnen keine Illusionen darüber zu machen, dass dies weiter Zeit beanspruchen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Hirte