(...) Abschließend möchte ich nochmal betonen, dass es sich vorliegend nicht um eine bewusste Entscheidung der Landesregierung gegen eine Veröffentlichung der Evaluation in Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz handelt, sondern vielmehr um gängige Praxis. Es ist üblich, dass regierungsinterne Evaluationen bei der Erstellung eines Gesetzesentwurfes nicht veröffentlicht werden und aufgrund des anschließenden breiten Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens habe ich auch keine Bedenken gegen diese Handhabung der Landesregierung. (...)
(...) CDU und Bündnis 90/Grüne haben sich der Koalitionsvereinbarung zum Ziel gesetzt, das Verwaltungshandeln offen und transparent zu gestalten. Es sollen zunächst die Erfahrungen anderer Länder und des Bundes ausgewertet und die Chancen und Risiken betrachtet werden. (...)
(...) Deshalb werden wir die Erfahrungen anderer Länder und des Bundes mit den jeweiligen Informationsfreiheitsgesetzen auswerten und zur Grundlage einer eigenen Regelung machen. Insbesondere werden wir die Chancen und Risiken eines solchen Gesetzes vor dem Hintergrund bewerten, ob in anderen Ländern und beim Bund in der Praxis Transparenz für Bürgerinnen und Bürger über bestehende Informationsrechte hinaus erreicht wird. Dabei wollen wir sicherstellen, dass der Schutz von personenbezogenen Daten, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder die schutzwürdigen Interessen des Staates nicht beeinträchtigt werden." (...)