Preisdeckel für Heizstrom
Sehr geehrter Herr Haase,
Anfang des Jahres wurden Bürger, die mit Öl-,Gas- oder Fernwärme heizen, durch sogenannte Preisdeckel entlastet.Preisdeckel gab es später auch bei Pellett-Heizungen. Leider wurden dabei diejenigen vergessen, die mit Niedertarifstrom (Nachtstrom) heizen, entweder mit Nachtspeicheröfen, oder wie wir, mit einer Wasser geführten Fußbodenheizung. Irgendwann wurde dann daran gedacht, auch diese Personengruppe zu entlasten.Strom für Heizzwecke sollte € 0,28/ kwh kosten. Inzwischen ist das erste Jahreshalbjahr verstrichen und eine Entscheidung ist immer noch nicht gefallen. Wann kann mit der Entscheidung hierzu gerechnet werden.
Mit freundlichem Gruß aus dem z.Z.sonnigen Beverungen
Elke L.
Sehr geehrter Frau L.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Gas- und Strompreisbremse hat die Bundesregierung viel zu spät beschlossen und dann unter hohem Druck in einem chaotischen Verfahren eingeführt. Dabei war die massive Verteuerung der Energiepreise infolge des russischen Angriffskrieges absehbar. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits im Frühjahr 2022 eine Gas- und Strompreisbremse gefordert. Die Ampel-Koalition hat aber nicht nur zu spät, sondern oft auch falsch reagiert.
Aufgrund der zahlreichen Fehler und Unzulänglichkeiten musste die Bundesregierung bereits im ersten Halbjahr 2023 zwei Korrekturgesetze zu den Energiepreispreisbremsen vorlegen. Das zweite Änderungsgesetz hat dann endlich auch Stromheizungen berücksichtigt. Am 23. Juni 2023 hat der Bundestag dieses Gesetz zur Änderung der Strompreisbremse verabschiedet, die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht noch aus.
Der neue Referenzpreis von 28 Cent/kWh soll ab dem 1. August 2023 gelten. Um die Umsetzung für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu erleichtern, kann die dadurch entstehende zusätzliche Entlastung auch verzögert gutgeschrieben. Spätestens bis zum 31. Dezember 2023 müssen die Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher aber entlastet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Haase