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Christian Haase
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Frage von Gertrud S. •

Frage an Christian Haase von Gertrud S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Haase,
aus dem Divi-Intensivregister geht hervor, dass es in der Kalenderwoche 31 eine Intensivbettenkapazität von 33.335 gab, in der Kalenderwoche 47 sind es nur noch 27.958.
Warum werden angesichts der sogenannten "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" und der seit Mai befürchteten "zweiten Welle" in diesem Maße die so notwendig gebrauchten Intensivbetten reduziert?
Wer hat das zu verantworten? Kann das überhaupt verantwortet werden?
Oder ist zu befürchten, dass dies geschieht, um die Bevölkerung mit dramatischeren Zahlen bezüglich der Intensivbettenauslastung weiterhin in Angst und Schrecken zu halten zu können?
Bezüglich der Bettenauslastung im Intensivbereich ist es doch sehr auffällig, dass sich in dem o.g. Zeitraum keine wesentlichen Schwankungen der Auslastung zeigen:
(niedrigster Wert KW 32: 21.442, höchster Wert KW 37: 22.114), was im Gegensatz zum medial verbreiteten Tenor eines bevorstehenden Kollapses des Gesundheitswesens steht.
Für den Beobachter sieht das so aus, als würde der Kollaps bewusst herbeigeführt.
Ihrer Antwort sehe ich mit großem Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Gertrud Schichtel

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Schichtel,

vielen Dank für Ihre Frage!

Bei der Betrachtung der Gesamtanzahl der Intensivbetten (belegte und frei verfügbare) lässt sich in der Tat ein geringer Rückgang der zur Verfügung stehenden Intensivbetten feststellen. Diese hat mannigfaltige Ursachen. Gerne erörtere ich Ihnen diese:

1. Die PpUGV regelt die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern. Diese Regelungen der PpUGV wurden aufgrund der dynamischen Entwicklung der COVID-19-Erkrankungen in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 vorerst befristet ausgesetzt. Im Zuge der Rückkehr von Krankenhäusern in den Regelbetrieb wurden die Regelungen der PpUGV ab dem 01.08.2020 für die Bereiche Intensivmedizin und Geriatrie wieder eingesetzt, die Nachweispflichten griffen damit erstmals wieder zum 15.10.2020. Das heißt, dass im intensivmedizinischen Bereich in der Tagesschicht maximal 2,5 Patienten pro Pflegekraft gepflegt werden dürfen; in der Nachtschicht 3,5 Patienten pro Pflegekraft. Dadurch reduzierte sich die Anzahl der Betten, die pro Pflegekraft versorgt werden können.
2. Immer mehr Pflegekräfte, die im intensivmedizinischen Bereich tätig sind erkranken an COVID-19. Daraus resultiert, dass weniger Intensivbetten zur Verfügung stehen, weil das Pflegepersonal, das die zur Verfügung stehenden Betten versorgen würde, krankheitsbedingt nicht verfügbar ist.
3. Durch die zunehmende Anzahl der gegenwärtigen COVID-19-Patienten in den Krankenhäusern werden mehr Räumlichkeiten und Personal gebunden, wodurch die freien Kapazitäten beansprucht werden.

Wie Sie sehen, reduzieren die Krankenhäuser keineswegs die notwendig gebrauchten Intensivbetten, vielmehr ist der verzeichnete Rückgang der Gesamtanzahl der verfügbaren Intensivbetten auf die oben genannten Gründe zurückzuführen.
Ich habe in einem Gespräch mit dem DIVI angeregt, dass diese Erläuterungen unter den entsprechenden Daten und Abbildungen auf der Webseite vermerkt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Haase MdB

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