Frage an Christian Haase von Michael G. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Haase,
was werden Sie konkret unternehmen und wie werden Sie im Bundestag stimmen um die EEG Novelle zu ändern, damit unsere PV - Anlagen auch ab Januar 2021 noch weitergetrieben werden können und ihren Beitrag zu Klimaschutz und Energiewende leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Gehrke
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage.
am 30. Oktober 2020 hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das EEG 2021, beraten. Damit beginnen die parlamentarischen Beratungen, in denen das Gesetz mit Sicherheit noch verbessert wird.
Beim Thema Eigenstromerzeugung ist der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sehr an einer ausgewogenen Lösung gelegen. Wenn Photovoltaikanlagen nach 20 Jahren Förderung im EEG das Förderregime verlassen, haben ihre Betreiber die Optionen, den Strom selbst zu verbrauchen oder ihre Energie direkt zu vermarkten.
Auf der einen Seite bin ich überzeugt, dass die Eigenstromerzeugung einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende leistet. Dies gilt nicht nur im privaten Bereich bei den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch mit Blick auf unsere Kommunen und Industriebetriebe. Deshalb ist es grundsätzlich richtig und wichtig, dass diejenigen, die ihren Strom selbst verbrauchen, von einem Teil der Umlagen, die auf den Strombezug erhoben werden, befreit sind. Das möchten wir beibehalten. Es ist wünschenswert, dass möglichst viele Anlagenbetreiber die Direktvermarktung nutzen und es ist vorstellbar, dass diese Option mit dem Einsatz der Smart-Meter-Gateways zukünftig noch attraktiver wird. Deshalb ist es richtig, dass mit dem EEG 2021 die Steuerbarkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen durch Smart Meter ausgeweitet wird. Diese Neuregelung werden wir aber selbstverständlich im Rahmen der parlamentarischen Beratungen intensiv prüfen.
Auf der anderen Seite müssen wir aber auch die Belastungen für unsere Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft im Blick behalten. Für uns ist wichtig, dass die EEG-Förderung nach dem gesetzlich vorgesehenen Förderzeitraum von 20 Jahren ausläuft. Eine weitere Ausweitung der Eigenstromprivilegien würde nämlich bedeuten, dass weniger Stromverbraucher zu den Netzkosten und den EEG-Kosten beitragen würden. Diejenigen, die nicht vom Eigenverbrauch profitieren, müssten folglich mehr bezahlen. Bei diesen Fragen gilt es, genau zu prüfen und abzuwägen. Dabei werden wir auch auf die Umsetzung der EU-Vorgaben achten.
Im Rahmen der Diskussion über Anschlussregelungen für Photovoltaikanlagen stehen derzeit verschiedene Modelle, u. a. auch das Prosumer-Modell, zur Diskussion. In diesem Sinne werden wir in den parlamentarischen Beratungen zur EEG-Novelle alle Möglichkeiten ergebnisoffen prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Haase