Frage an Christian Haase von Michael P. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Haase,
derzeit bereitet die Bundesregierung die Umsetzung der europäischen Seveso-III-Richtlinie (Richtlinie 2012/18/EU) in nationales Recht vor. Dieses Vorhaben betrifft die Länder, Städte und Unternehmen gleichermaßen.
Vor dem Hintergrund dieser Novellierung sind klare, vollzugstaugliche Regelungen unabdingbar.
Die aktuellen Entwürfe vom 27. April 2016, die dem Bundesrat zugeleitet sind, enthalten nach wie vor kritische Regelungen (neue Anzeige- und Genehmigungsverfahren, §§ 16a, 23 a und b).
Darüber hinaus fehlen im geplanten Gesetz wesentliche Klarstellungen zum Bestandsschutz von Industrieanlagen in bestehenden „Gemengelagen" (Wohnnutzung neben Industrie).
Die Diskussionen der vergangen Monate haben gezeigt, dass es einen breiten Konsens gibt, den Industrieanlagen in Deutschland auch in gewachsenen Gebieten eine zukunftsfähige Weiterentwicklung und damit einen aktiven Bestandsschutz zu ermöglichen.
Eine eindeutige Aussage hierzu fehlt allerdings in dem Paket.
Das ist umso wichtiger, als dass unter anderem eine neue Verpflichtung zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren eingeführt wird, wenn der „angemessene Abstand" nicht eingehalten wird. Wir befürchten, dass Verfahren unnötig verzögert oder ganz verhindert werden. Bereits heute stellen wir fest, dass die verfahrensbeschleunigenden Elemente des Anlagenzulassungsrechts (Anzeige nach § 15 BImSchG, vorzeitiger Baubeginn) im aktuellen Verwaltungsvollzug kaum noch umgesetzt werden.
Dies belastet gerade den Mittelstand, der bislang förmliche Verfahren kaum durchgeführt hat und auf zügige positive Genehmigungsentscheidungen angewiesen ist.
Wir möchten Sie daher dringend bitten, diese entscheidenden und wichtigen Anträge im anstehenden Bundesratsverfahren einzubringen, um Rechts- und Investitionssicherheit für unsere Industrie zu sichern.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Peine
Sehr geehrter Herr Peine,
vielen Dank für Ihre Ausführung zur derzeit diskutierten Seveso III Richtlinie.
Gerne nehme ich Ihre Stellungnahme auf und werde Sie an geeigneter Stelle ins weitere Verfahren mit einbringen. Auch in meiner Region sind Unternehmen betroffen, mit denen ich im Austausch stehe. Ich bin somit mit den Herausforderungen der Thematik vertraut.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an mich.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Haase MdB