Frage an Christian Haase von Birgitta B.
Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Haase
Bei einer Befragung im Jahr 2013 zur Bundestagswahl hielten Sie Fracking "für nicht nötig". Sind Sie sicher, sollten Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein allgemeines Fracking-Verbot ablehnen, dass nicht bestimmte - u.a. die wenigen davon Provitierenden - Personen schnellstmöglich eine Situation schaffen, wo an allen möglichen Orten Fracking-Versuche gestartet werden, wodurch dann Viele auf lange Dauer geschädigt werden könnten? Können Sie bei Fracking, egal wo in Deutschland, eine Gefährdung des Grundwassers duch giftige Chemikalien ausschließen? Können Sie bei Fracking-Versuchen 3000 m unter der Erdoberfläche für das Leben über der Erde eine Gefährdung ausschließen?
Mehr als 180.000 Menschen haben sich in einer Petition auf Change.org für ein vollständiges Verbot von Fracking in Deutschland eingesetzt. Dieses Anliegen wird außerdem von 61 Prozent und damit einer Mehrheit der Wahlberechtigten in Deutschland unterstützt. Daher hat abgeordnetenwatch.de im Rahmen des Petitions-Checks allen 631 Bundestagsabgeordneten die Möglichkeit zur öffentlichen Stellungnahme zum Petitionsanliegen gegeben. Ich würde mich freuen, wenn auch Sie als Bundestagsabgeordneter der CDU aus dem Kreis Höxter öffentlich eine Meinung zu der anstehenden Abstimmung einnähmen. Noch mehr wäre ich von Ihnen als Volksvertreter angetan, wenn Sie zu Ihrer Haltung stünden, dass Fracking unnötig sei und darum für ein gesetzliches Verbot von Fracking stimmen würden.
Sie würden eine Mehrheit der wahlberechtigten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger vertreten, die sagt: "Fracking verbieten".
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit, mit freundlichem Gruß
Birgitta Bujny
Sehr geehrte Frau Bujny,
vielen Dank, dass Sie sich mit dieser wichtigen Thematik an mich wenden. Als Mitglied im Umweltausschuss beschäftige ich mich in Berlin intensiv mit dem Thema Fracking. Gerne möchte ich Ihnen einige Gedanken zum Thema Fracking zukommen lassen.
Sie zitieren mich in Ihrem Schreiben richtig. Genau deshalb brauchen wir ja ein Gesetz, welches Regelungen schafft und die Hürden für das Fracking so hoch wie möglich legt. Ich habe meine Meinung zum Fracking bereits vor einiger Zeit in meinem regelmäßigen Newsletter zum Ausdruck gebracht, den ich Ihnen gerne beifüge (s. Seite 4-6). Dort habe ich mich mit einigen Kollegen für strengere Regelungen stark gemacht. Wir sehen die Methode skeptisch und haben daher die Verhandlungen streng beobachtet.
Klar ist, dass wir kein „Fracking-Ermöglichungsgesetz“ verabschieden wollen. Man muss sich aber trotz der verständlicherweise oft sehr emotionalen Debatte vor Augen führen, dass die Angstbilder von brennenden Wasserhähnen nicht der Wahrheit entsprechen. Zudem ist die Situation um das Fracking-Vorhaben in Deutschland in keiner Weise mit den Umständen in den USA zu vergleichen.
Der Schutz des Trinkwassers und der Brunnen steht für mich an oberster Stelle. Dennoch bin ich für streng reglementierte Erprobungsbohrungen. Dies hat auch mit unserer globalen Verantwortung zu tun. Während wir in Deutschland bereits auf einen weit entwickelten Erfahrungsschatz und qualifizierte Verfahren und Techniken verfügen, wird in anderen Teilen der Welt mit schlechteren Methoden gefrackt. Dies kann nicht in unserem Interesse sein. Wenn wir unsere Methoden erprobt haben, muss es auch Ziel sein dieses Know-How zu exportieren. Die Probebohrungen sollen neue Erkenntnisse und Ergebnisse liefern, sodass die Methode wissenschaftlich bewertet werden kann. Wir können etwas nicht verteufeln, nur weil wir es nicht kennen. Wir in Deutschland möchten ein technologieoffenes Land sein.
Klar ist für mich, dass ich einem Gesetz nur zustimmen werde, wenn dies die höchsten Schutzmaßnahmen beinhaltet, d.h. kein Fracking in Wasserschutz- oder Heilquellengebieten sowie im Einzugsbereich von Stellen zur Entnahme von Wasser für die öffentliche Wasserversorgung, Trinkwassergewinnung oder zur Verwendung in Lebensmitteln zulässt. Nur so schützen wir gutes Wasser zu Hause, in den Mineralbrunnen und in den Brauereien.
Gerade läuft das parlamentarische Verfahren zu diesem Thema. Im Gesetzgebungsprozess ist der vom Wirtschaftsministerium und Umweltministerium vorgelegte Entwurf noch intensiv diskutiert worden. Einige Ihrer Bedenken haben wir ebenfalls aufgegriffen. Den finalen Gesetzentwurf werden wir in dieser Woche nicht mehr abschließend diskutieren können, obwohl das Plenum eigentlich in dieser Woche entscheiden wollte. Sie sehen, dass wir es uns bei dem Thema nicht leicht machen. Erst wenn die Beratungen - nach weiteren Verhandlungen in der Sommerpause - abgeschlossen sind, kann ich meine Entscheidung zum Abstimmungsverhalten final treffen. Gerne halte ich Sie auf dem Laufenden.
Bei Onlinepetitionen, die nur eine begrenzte Zeichenzahl zur Äußerung zulassen, mache ich bewusst nicht mit. Die Frage ist dermaßen komplex, dass Sie sich nicht angemessen in einem solchen Format beleuchten lässt.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Haase MdB