Frage an Christian Haase von Oliver R. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Haase,
mir ist sehr wichtig, "meinen" Abgeordneten im Bundestag für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren. Noch sehe ich wenig Erfolg. Also:
Angemessene Sicherungsmaßnahmen, hier i), Verschlüsselung:
Warum? Eine Zugangsschranke zu einem "offenen" Netz. Nutzen: 0. Ich logge mich verschlüsselt ein, baue eine VPN-Verbindung zu einem VPN-Provider auf, schon kann ich machen, was ich will und bin, solange ich weiß, was ich tue, anonym im Netz unterwegs.
nun ii), ausdrückliche Erklärung des Nutzers...
Jetzt mal ganz grundsätzlich: ich bin gesetzestreuer Bürger in einem Rechtstaat. Niemand hat das Recht, mir vorauseilend Gesetzesverstöße zu unterstellen.
Wenn ein privatrechtliches Unternehmen möchte, dass ich seinen AGBs zustimme, ist das ein rechtlicher Vorgang zwischen mir und diesem Unternehmen. Ich kann mein Kreuzchen setzen oder nicht. Wenn ich das Kreuz setze, resultiert daraus ein zivilrechtliches Rechtsverhältnis zwischen mir und diesem Unternehmen. Es ist also sowohl eine freie Entscheidung von mir als auch von dem Unternehmen. Nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn also eine wie auch immer gestaltete Körperschaft der Meinung ist, mir einen offenen Internetzugang ohne Kreuz zur Verfügung zu stellen, sollte das doch in Ordnung sein.
Denn wie gerade erläutert, einen Nutzen hat niemand von Verschlüsselung, Haken, Namenspflicht. Auch keine Rechteverwerter.
So gesehen könnte man sagen, die ganze Sache ist dann doch egal. Ist es aber nicht. Die Initiative Freifunk Paderborn e.V. hat es innerhalb eines Jahres geschafft, in Paderborn das zweitgrößte freie WLAN Deutschlands aufzubauen. Mit diesem Gesetzesentwurf würden Sie solch Initiativen zerstören.
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich mit dem Thema inhaltlich auseinandersetzen würden. Für fachliche Information stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Rabe