Frage an Christian Haase von Oliver R. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Haase,
vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner Anfrage vom 12.03.2015.
Zutreffend schreiben Sie, dass es bzgl. offener W-LANs in Deutschland nachholbedarf gibt. Es gibt keine offenen Netze abgesehen von einigen privaten Initiativen.
Denn: Was ist ein offenes Netz? Ein Netz, in das ich mich ohne Registrierung, ohne Login, einfach so anmelden kann. Sowas gibt es überall auf der Welt. So ein Netz ist auch unverschlüsselt, denn einen Schlüssel müsste ich erstmal wissen. Wenn der Nutzer weiß, was er tut, ist so ein Netz auch sicher. Überall in der Welt, außer in Deutschland.
Weiterhin schreiben Sie, dass Maßnahmen gegen Missbrauch getroffen werden müssen. Wir leben in einem Rechtsstaat. Ich kann in jeder Lebenssituation zu erst davon ausgehen, dass sich jeder rechtskonform verhält. Wenn jemand dieses nicht so hält, gibt es im Bedarfsfall die Strafverfolgungsbehörden.
Ich sehe keinen Grund, das mögliche nichtrechtskonforme Handeln von Einzelnen als Maßstab für die Regeln für die gesamte Bevölkerung zu nehmen. Ich kann Straßen ohne Anmeldung benutzen, bei öffentlichen Telefonzellen weiß niemand, wer ich bin, auch Briefe kann ich ohne Anmeldung anonym versenden. Bei all diesen Nutzungen kann ich auch illegale Handlungen vornehmen.
Andersrum: ich benutze mit Registrierung und Anmeldung ein öffentliches W-LAN, wenn ich möchte kann ich hier illegale Handlungen vornehmen, ohne das dieses auf mich zurückzuführen ist. Das ist wirklich einfach.
Es ist also für niemanden etwas gewonnen, wenn die Regelungen so umgesetzt werden. Außer, dass Geschäftsinteressen von privatrechtlichen Unternehmen gefördert werden. Irgendwo muss aber die Gesellschaft für monetären Interessen stehen.
Deutschland ist digital ins Hintertreffen geraten. In entwickelten Ländern kriege ich 1Gbit/s up und down für ca. 70 € im Monat. In Deutschland kriege ich keinen zeitgemäßen Internetzugang. Wollen Sie diese Entwicklung weiter fördern?
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Rabe
Sehr geehrter Herr Rabe,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Es müssen zumutbare Maßnahmen gegen Missbrauch getroffen werden. Der Referentenentwurf sieht hier für §8 (4) Telemediengesetz zwei konkrete Maßnahmen vor: Angemessene Sicherungsmaßnahmen durch anerkannte Verschlüsselungsverfahren und die ausdrückliche Erklärung jedes Nutzers, dass er sich rechtskonform verhalten wird. Es ist heute schon üblich, dass der Nutzer sich per Häkchen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Rechtstreue bekennt, bevor er das Internetangebot eines Cafés oder Hotels nutzen kann.
Diese Anforderungen, die von den W-Lan-Anbietern ohne Schwierigkeiten zu erfüllen sind, halte ich für angemessen. Der größere Diskussionspunkt wird wie erwähnt die Auflage für private Diensteanbieter sein, die Namen ihrer Nutzer zu kennen.
In der zuständigen Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird derzeit eine Stellungnahme erarbeitet. Diese gilt es nun abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Haase