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Christian Haase
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Frage von Carsten F. •

Frage an Christian Haase von Carsten F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Haase,

wir ich abgeordnetenwatch.de entnehme, haben Sie gegen den Schutz von Bürgerrechten gestimmt, als Sie den Antrag der Grünen "Ablehnung von Schiedsgerichten bei TTIP und CETA" ablehnten.

Worum geht es ?
"Diese [geheimen Schiedsgerichte] sollen im Rahmen der Vertragsbestimmungen zum Investitionsschutz ohne die Möglichkeit einer unabhängigen gerichtlichen Überprüfung über Schadensersatzansprüche von Unternehmen gegen die zukünftigen Mitgliedsstaaten entscheiden können."

Es ist sehr bedauerlich, dass auch Sie den Stellenwert von Bürgerrechten und demokratischen Errungenschaften (Rechtsstaat !!!) hinter die Interessen der Wirtschaft (Großunternehmen und Konzerne) stellen. Womöglich allein schon deswegen, weil es kein Antrag der GroKo war.

Sie stehen somit als simpler Parteigänger ihres politischen Lagers da, der sich ohne eigene Prüfung (Gewissen ?!) dem Fraktionszwang unterwirft und deswegen auch gute kritische Einwürfe des politischen Gegners ignoriert.

Mitläufer bringen unsere Demokratie nicht weiter. Sie sind nur Auswuchs des Parteienstaats.

Dennoch interessiert mich, wie aus Ihrer Sicht die Erpressbarkeit unseres Rechtsstaates durch den Investitionsschutz verhindert werden kann??
Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, gibt es schon heute Bestrebungen in der Wirtschaft dies zu nutzen. Aktuelles Beispiel ist Vattenfall. Der Stromversorger möchte sich die Auswirkungen der Energiewende gerne rückwirkend vergüten lassen und bereitet entsprechende Klagen vor.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Fischer

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Sehr geehrter Herr Fischer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Schiedsgerichte im Zusammenhang mit den Freihandelsabkommen TTIP und CETA. Ich freue mich, dass Sie mich als zuständigen Abgeordneten ansprechen. Gerne will ich den Sachverhalt kurz schildern.

TTIP bietet den transatlantischen Partnern EU und USA die – möglicherweise letzte – Chance, auch im 21. Jahrhundert globale Standards in vielen Bereichen zu setzen. Angesichts aufstrebender Mächte wie China, Indien, Russland oder die ASEAN-Staaten wird dies für die westlichen Demokratien zusehends schwieriger. Mit TTIP können die EU und die USA ihre – im weltweiten Vergleich weiterhin sehr hohen – Standards z.B. beim Umwelt-, Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz zum Maßstab für spätere internationale Abkommen oder für ein globales Freihandelsregime machen. Ein solches Abkommen kann ein wichtiger Beitrag sein, um Wohlstand sowie sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt in Europa und den USA nachhaltig zu sichern. Mit rund 800 Millionen Menschen würde die größte gemeinsame Freihandelszone der Welt entstehen. Erwartet werden unter anderem Wachstumsimpulse von 119 Milliarden Euro auf europäischer Seite und 95 Milliarden Euro auf amerikanischer Seite sowie die Schaffung von bis zu 400.000 neuen Arbeitsplätzen in Europa.
CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) dient der Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Kanada. Hierzu soll insbesondere der Marktzugang für Waren, landwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen verbessert werden. Kanada ist mit 8,8 Mrd. Euro Ausfuhrvolumen und 4,5 Mrd. Euro Einfuhrvolumen (Zahlen von 2013) ein wichtiger Handelspartner Deutschlands, wichtiger beispielsweise als Mexiko, Thailand oder Portugal.
CETA enthält Regelungen zum Investitionsschutz und zum Investor-Staat Schieds-gerichtsverfahren. Generell ist es meine Position, dass Regelungen zum Schutz des Allgemeinwohls, die rechtsstaatlich und demokratisch begründet sind, nicht unterwandert werden dürfen. Nur Investitionen, die im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des Gaststaats stehen, sind durch Investitionsschutzverträge geschützt. Dementsprechend räumt das Investitionsschutzkapitel in CETA nur solchen Investitionen Schutz ein, die unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Anlagelandes getätigt wurden, in Deutschland also im Einklang mit deutschen Recht und EU-Recht stehen. Außerdem enthält CETA eine Regelung, wonach nicht-diskriminierende staatliche Maßnahmen im öffentlichen Interesse, wie beispielsweise im Bereich des Umwelt- und Gesundheitsschutzes, keine entschädigungspflichtige indirekte Enteignung darstellen. Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn die betreffenden Maßnahmen manifest unverhältnismäßig sind. Dann wären sie aber bereits nach deutschem Verfassungsrecht rechtswidrig, so dass CETA insoweit keine zusätzlichen Ansprüche für Investoren schafft. Ein aktuelles Rechtsgutachten des Max-Planck-Instituts für das Bundeswirtschaftsministerium bestätigt, dass der durch CETA gewährte Schutz ausländischer Investoren deutlich hinter dem Investitionsschutz des Grundgesetzes zurück bleibt. Mit anderen Worten: Das deutsche Verfassungsrecht bietet für ausländische Investoren bereits heute einen wesentlich stärkeren Schutz gegen staatliche Maßnahmen als CETA. Der im Grundgesetz verankerte gesetzgeberische Spielraum zum Schutz öffentlicher Interessen (z.B. nationale Sicherheit, Umwelt, Gesundheit etc.) wird durch CETA nicht tangiert.

Ich werde mich weiterhin meiner Überzeugung nach für den Schutz von Bürgerrechten einsetzen. Bei keinem der beiden Freihandelsabkommen brauchen Sie Befürchtungen hinsichtlich unserer hohen Standards zu haben. Diese werden nicht angetastet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Haase MdB

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