Frage an Christian Haase von Jan W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Haase,
meine Frage wäre, wie sie zum neuen, flächendeckenden, Mindestlohn stehen.
Sehr geehrter Herr Weige,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie mich um eine Stellungnahme zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn bitten.
Nach fünfwöchigen Verhandlungen haben sich CDU, CSU und SPD gemeinsam auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Im Bereich Arbeitsmarkt haben wir uns unter anderem darauf verständigt, dass zum 1. Januar 2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt werden soll. Tarifliche Abweichungen sollen nur unter eng bestimmten Bedingungen möglich sein. Die Höhe des allgemein verbindlichen Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen - erstmals zum 10. Juni 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 - von einer Kommission der Tarifpartner überprüft, gegebenenfalls angepasst und anschließend über eine Rechtsverordnung staatlich erstreckt und damit allgemein verbindlich.
Wir werden das Gesetz im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern aller Branchen, in denen der Mindestlohn wirksam wird, erarbeiten und mögliche Probleme, z. B. bei der Saisonarbeit, bei der Umsetzung berücksichtigen.
Ich persönlich finde, dass die Mindestlohnregelungen altersmäßig nicht zu früh einsetzen sollten, damit junge Menschen nicht darin gehindert werden, eine Ausbildung zu beginnen. In Branchen, in denen die Mindestlohnregelung eine besondere Belastung für die Unternehmen darstellt, da ihre Existenz gefährdet ist, brauchen wir längere Übergangsfristen. Wir müssen auch den Mut haben, die Regelung anzupassen, wenn durch sie die Abhängigkeit im Bereich der gering Qualifizierten steigt.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Haase MdB