Wird die Pensionsgrenze ebenfalls angehoben? Wenn die hohe Summe der Fremdleistungen entfallen, trägt sich das System! Müssen Beamte auch bis 70 arbeiten?
Sehr geehrte Frau K.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir haben uns gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern darauf geeinigt, das Renteneintrittsalter in dieser Legislaturperiode nicht zu erhöhen.
Das Beamtentum ist an sich als Dienst auf Lebenszeit zu verstehen. Dennoch ist es nur richtig, auch Beamte zu gegebener Zeit aus dem aktiven Berufsleben ausscheiden zu lassen.
Das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung sieht die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 Jahre vor. Die Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Systeme wirkungsgleich in das Beamtenrecht des Bundes übertragen. Somit ist auch hier keine Erhöhung der Pensionsantrittsgrenze vorgesehen. Die Grenzen für die Landesbeamten werden von den einzelnen Bundesländern jeweils selbst festgelegt.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und sende beste Grüße nach Neustadt
Ihr
Christian Dürr