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Christian Dürr
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Frage von Peter W. •

Welche Partei verhindert die die Revision des BeamtVG an die heutige Realität ? Wie lange noch soll das antiquierte BeamtVG eine stetig zunehmende gesellschaftliche Ungerechtigkeit absichern?

Grundlage der Beamtenversorgung sind die in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Diese verpflichten den Dienstherrn unter anderem, der Beamtin oder dem Beamten sowie ihrer bzw. seiner Familie lebenslang einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.

Was angemessen bedeutet steht nicht im GG !

Was konkret "angemessen" sein soll sagt das alte BeamtVG.

Die Versorgung der Beamten wurde einst üppig festgelegt, erklärt mit deren weit geringerem Einkommen als in der de freien Wirtschaft und einer Staatstreue. Heute kann von einem Einkommensabstand keine Rede mehr sein, Beamte sind längst dem ÖD gleichgestellt.

Auch mit der Staatstreue ist nichts mehr erklärbar, da diese in einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft nur Personen mit hoheitlichen Aufgaben abverlangt werden sollte.

Wieso wird die, heute sehr ungerechte, üppig Versorgung der Beamten, vor allen der Pensionäre , nicht endlich der Realität in Deutschland angepasst? Welche Partei verhindert das?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich gebe Ihnen durchaus Recht, dass sich im Öffentlichen Dienst einiges ändern muss, möchte dabei aber weitere Aspekte mit beleuchten.

Zunächst: Der Vergleich von gesetzlicher Rente und Beamtenversorgung ist so, wie Sie es darstellen, nicht ganz vollständig. Das System der Altersvorsorge in Deutschland gliedert sich in drei Säulen:

(1) Öffentlich-rechtliche Pflichtsysteme (insbesondere gesetzliche Rente und Beamtenversorgung)

(2) Betriebliche Altersversorgung (z. B. VBL und Beamtenversorgung)

(3) Private Vorsorge (z. B. Riester-Rente)

Die Beamtenversorgung deckt in diesem System die Säulen 1 und 2 ab, sie soll also die gesetzliche Rente sowie die Betriebsrente zusammen abdecken, die ein vergleichbarer Angestellter erhält. Ein Vergleich allein mit der gesetzlichen Rente führt zu einem etwas einseitigen Ergebnis. Zudem werden die Beamtengehälter bei jedem neuen Tarifabschluss für die Angestellten des Bundes um 0,2 Prozentpunkte weniger erhöht, was sich dämpfend auf die Höhe der Pension auswirkt.

Vielleicht ist aber die wichtigste Maßnahme, um die Pensionen langfristig bezahlbar zu machen, dass mit der Versorgungsrücklage und dem Versorgungsfonds des Bundes bereits 1998 bzw. 2007 eine Kapitaldeckung eingeführt worden ist. Dadurch sind die Beamtenpensionen des Bundes besser auf den demographischen Wandel vorbereitet als die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung.

In diesem Sinne sollte es uns darum gehen, nicht die Beamtenpensionen schlechter, sondern die gesetzlichen Renten besser zu machen. Deshalb setzen wir Freie Demokraten uns vehement für die Einführung einer gesetzlichen Aktienrente ein. So erhält die breite Mitte der Gesellschaft eine kapitalgedeckte Altersversorgung mit individuellen, verfassungsrechtlich garantierten Ansprüchen auf Teilhabe an den Renditen der globalen Aktienmärkte. Damit können wir den demographischen Wandel meistern und ermöglichen langfristig auch wieder ein steigendes Rentenniveau - ohne stark steigende Beiträge und damit generationengerecht.

Aber, wie gesagt, auch beim Öffentlichen Dienst muss sich einiges ändern. In den vergangenen zehn Jahren sind viel zu viele Beamte insbesondere in den Ministerien neu eingestellt worden. Die Zahl der Bundesbeschäftigten außerhalb der Bereiche öffentliche Sicherheit und Verteidigung ist seit 2013 um rund 31.000 gestiegen. Diese qualifizierten Leute fehlen an anderer Stelle, wo sie dringender gebraucht werden. Mit einer strukturellen Aufgabenkritik, flacheren Hierarchien, Verwaltungsdigitalisierung, Zusammenlegung von Bundesministerien bis hin zur Abschaffung ganzer Bundesbehörden können wir den Personalbedarf in der Verwaltung deutlich reduzieren. Dadurch spart der Steuerzahler langfristig hohe Beträge für die Versorgung der Ruhestandsbeamten.

So erreichen wir eine Win-win-Situation. Das erscheint mir produktiver als ein Verteilungskampf gegen die Beamten mit verfassungsrechtlich unklarem Ausgang.

Freundliche Grüße,

Christian Dürr