Was genau bedeutet der Härtefallfonds für Leute mit Öl oder Pelletsheizungen?
Sehr geehrter Herr Dürr,
seit Wochen warte ich auf etwas konkretes für Menschen mit den oben genannten Heizarten. Wir haben eine Pelletsheizung und verbrauchen ca. 4-5 Tonnen im Jahr. Dadurch hatten wir alleine in diesem Jahr Mehrkosten von 2.000 für einen Winter im Vergleich zu den beiden Vorjahren nur für Wärme. Menschen mit Gas (auch Millionäre und Leute die es nicht brauchen) werden massiv Entlastet ab Dezember. Für die anderen Heizarten soll es lt.Berichten einen Härtefallfonds geben für Menschen die es sich gar nicht leisten können. Was auch immer da die genaue Definition ist? Finden Sie das fair und gerecht das Menschen wie ich die gerade in unserem Bundesland ja gezwungen wurden durch die 15% erneuerbare Energien Regelung eine neue Heizungsart einzubauen jetzt dermaßen links liegen gelassen werden? Ihre Regierung hat versprochen das allen Menschen geholfen wird und nicht nur den Gaskunden. Bitte halten Sie ihr Versprechen auch.
Mit freundlichen Grüßen
Sven F.
Guten Tag,
vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.
Seit dem russischen Energiekrieg gegen den Westen sind für viele Menschen die Heizkosten deutlich gestiegen. Betroffen davon sind vor allem die Nutzer von Gas- und Fernwärme. Die Ampel-Koalition hat daher eine ganze Reihe von Entlastungsmaßnahmen beschlossen und Ende vergangenen Jahres die Strom- sowie die Gas- und Wärmepreisbremse verabschiedet.
In diesem Zuge wurde aber auch eine Lösung für Bürgerinnen und Bürger gefunden, die für den Einkauf von Holzpellets, Heizöl oder Flüssiggas besonders hohe Preise zahlen mussten. Wer zwischen dem 01. Januar und dem 01. Dezember 2022 für seine Brennstofflieferung mehr als das Doppelte des durchschnittlichen Marktpreises aus dem Vorjahr bezahlt hat, bekommt die Differenz zwischen seiner Rechnung und jenem doppelten Vorjahrespreis zu 80 Prozent erstattet. Damit wird eine Gleichstellung von Holz-, Heizöl- und Flüssiggasnutzern mit den Gas- und Fernwärmekunden hergestellt. Hierfür stellt der Bund insgesamt 1,8 Mrd. EUR aus dem Wirtschafsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Für die Ausschüttung der Gelder werden jedoch die Bundesländer verantwortlich sein. Der Zuschuss muss beantragt werden. Hierfür bedarf es noch einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung, zu der wir uns derzeit mit unseren Koalitionspartnern und den Bundesländern in Gesprächen befinden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Christian Dürr