Was bringt die Kopplung des Heizungsgesetzes an die Wärmeplanung, wenn die Kommunen den meisten „sagen wird“, das es keine Fernwärme geben wird?
Guten Tag!
Vielen Dank für Ihre Frage. Im Rahmen der Verhandlungen zum Gebäudeenergiegesetz haben wir den ursprünglichen Gesetzentwurf grundlegend verändert. Wichtig ist, dass jetzt zunächst der Staat in der Verantwortung ist und liefern muss. Erst wenn kommunale Wärmeplanungen vorliegen, werden sich die Bürgerinnen und Bürger künftig für eine Heiztechnologie entscheiden müssen. Denn erst dann wissen die Menschen, wie die Wärmeinfrastruktur in ihrer Region aussehen wird. Die kommunale Wärmeplanung gibt den Menschen eine klare Orientierung. In den Gebieten, die an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden, müssen die Bürgerinnen und Bürger keine teuren Wärmepumpen installieren. Sieht die Wärmeplanung ein auf Wasserstoff umgestelltes klimaneutrales Gasnetz vor, können neben allen anderen Technologien auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden. Auch wenn die Wärmeplanung für manche Gebiete kein Fernwärme- oder Wasserstoffnetz vorsieht, werden die Menschen Planungssicherheit haben und sich auf weitere Heizoptionen einstellen können. Mit dem Gesetz werden wir sicherstellen, dass alle Technologien, die den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor senken, zugelassen werden. Das Fernwärmenetz in Deutschland wurde in der Vergangenheit von der Vorgängerregierung stark vernachlässigt. Derzeit sind nur 7 Prozent der Gebäude und 14 Prozent der Wohnungen an ein Fernwärmenetz angeschlossen. Das muss sich ändern. Nach den Plänen der Bundesregierung, sollen diese Zahlen in den nächsten Jahren verdoppelt werden. Als Freie Demokraten werden wir uns für den Ausbau einsetzen, damit Fernwärme vielerorts Teil der Wärmeplanung wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Christian Dürr