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Frage von Ulrike M. •

Warum fordern Sie eine Kürzung des Bürgergelds wegen der niedrigen Inflation, obwohl Sie erst 2022 der geltenden Regelung genau für diesen Fall (nämlich Nullrunden) zugestimmt haben?

Sehr geehrter Herr D.

Sie haben 2022 zusammen mit Ihren Koalitionspartnern SPD und Grünen das Bürgergeld-Gesetz verabschiedet. Darin haben Sie die Anpassung des Bürgergelds an die Inflation neu geregelt. Den Fall, dass die Inflation ursprünglich hoch geschätzt wurde und sich dann tatsächlich niedriger entwickelt, haben Sie darin ausdrücklich auch berücksichtigt. Für diese Situationen haben Sie im Gesetz in § 28 Absatz 5 Sozialgesetzbuch 12 (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__28a.html) ausdrücklich Nullrunden geregelt.
Wieso tun Sie jetzt so, als gäbe es einen ungeregelten Sonderfall, der eine Änderung notwendig macht, wenn Sie doch erst 2022 einer Regelung für genau diesen Fall zugestimmt haben, und wenn Ihr Parteikollege und Finanzminister diese Regelung offensichtlich kennt, weil er eine Nullrunde schon im Januar angekündigt hat (https://www.zdf.de/nachrichten/video/politik-illner-lindner-buergergeld-100.html)?

Es grüßt Sie gespannt
Ulrike Müller

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