Wann werden Menschen, die sich im Vorruhestand (nicht Rente!) befinden, endlich bei der Energiepreispauschale (EEP) berücksichtigt???
Guten Tag Herr Dürr, ich bin steuerpflichtiger Vorruheständler ohne Nebenjob.Meine richtige Rente beginnt in ca. 3 Jahren.Mein Arbeitgeber teilte mit, dass mir die EEP nicht zusteht, da ich kein aktives Arbeitseinkommen erzielt habe.Mittlerweile profitieren aber nicht nur EKSTpflichtige Erwerbstätige von der EEP, sondern auch Rentner, Selbständige, Studenten, und Fachschüler.Das ist gut und gerecht! Nicht gerecht ist,dass die kleine Gruppe Vorruheständler, die wie alle anderen von der Energiekrise betroffen ist, weiterhin keine Berücksichtigung findet. Als Fraktionsvorsitzender der mitregierenden FDP, die den Finanzminister stellt und angetreten ist, eine faire Balance zwischen Bürger und Staat zu organisieren, frage ich Sie:ist das so wirklich gewollt? Und wenn ja aus welchen Gründen? Oder handelt es sich vielleicht doch nur um einen handwerklichen Fehler? Sollte dies der Fall sein,interessiert mich natürlich wann dieser Fehler behoben wird. Ich freue mich auf Ihre Antwort. MfG
Guten Tag,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Insgesamt bin ich froh darüber, dass wir als Bundesregierung schon ganz zu Beginn der Krise besonnen gehandelt haben und die Bürgerinnen und Bürger zeitnah entlasten konnten. Dazu gehört nicht nur die Gas-und Strompreisbremse, die sich auf den Energierechnungen bemerkbar macht. Auch mit der Energiepreispauschale konnte vielen Menschen schnell und unbürokratisch geholfen werden. Die Problematik, dass es Gruppen gibt, die vom Gesetz zur Auszahlung einer Energiepreispauschale nicht abgedeckt wurden, ist uns bekannt.
Ziel des Gesetzes war eine schnelle, unkomplizierte und unbürokratische Auszahlung. Es gibt allerdings einige Gruppen, für die eine Auszahlung in diesem Sinne nicht möglich war, wie zum Beispiel für Vorruheständler. Oft haben diese Gruppen allerdings über ihre parallele Erwerbstätigkeit oder den parallelen Rentenbezug die Energiepreispauschale erhalten. Für einige ist das jedoch nicht der Fall gewesen.
Natürlich kann ich Ihren Unmut sehr gut nachvollziehen. So geht es auch vielen meiner Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Deshalb hat der Ausschuss die Bundesregierung mit der Prüfung einer Möglichkeit zur Auszahlung der Energiepreispauschale für die nicht erreichten Gruppen beauftragt. Zu dieser Prüfung wurde den zuständigen Ministerien kürzlich der Bericht vorgelegt, und aktuell befindet man sich in den Beratungen hierzu.
Klar ist, dass eine Auszahlung nur über ein Antragsverfahren möglich wäre, wofür noch rechtliche und logistische Grundlagen geschaffen werden müssten. Angesichts der komplexen Fragestellungen, die mit einer nachträglichen Auszahlung einhergehen, ist mit einem Ergebnis und einer eventuellen Einigung darüber, ob und welchen Gruppen die Energiepreispauschale nachträglich ausgezahlt wird, erst in den nächsten Wochen zu rechnen.
Ich hoffe ich konnte hiermit Ihre Frage beantworten. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit bei mir melden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Christian Dürr