Wann schaffen Sie den Sprachnachweis beim Ehegattennachzug für alle ab und warum äußert sich Ihre Partei dazu nicht?
Sehr geehrter Herr Dürr,
nach mehrmaligen Versuchen, Sie per E-mail zu erreichen, versuche ich es nun über dieses Forum.
In Ihrem Koalitionsvertrag haben Sie zugestimmt, den Sprachnachweis beim Ehegattennachzug für alle abzuschaffen.
Dies wurde nun für Fachkräfte und Geflüchtete bereits umgesetzt, was ja auch zu begrüßen ist.
Es ist allerdings unverständlich, wieso deutschen Staatsbürgern weiterhin verweigert wird, mit ihren Ehepartnern zusammen zu leben. Dies ist eine unzumutbare, sowie psychisch und finanziell unglaublich belastende Situation.
Mein Mann hat zudem eine Berufsausbildung als Maurer gemacht und arbeitet in diesem Beruf, der hierzulande ja nicht genug Arbeitskräfte findet.
Ich habe mehrmals versucht, mehrere Personen Ihrer Partei zu diesem Thema zu kontaktieren und nie eine Antwort erhalten...
Meine Fragen: Wann schaffen Sie endlich den Sprachnachweis beim Ehegattennachzug für alle ab? Und wieso äußert sich Ihre Partei dazu nicht?
Vielen Dank
Guten Tag,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern haben wir uns dazu entschlossen, den Sprachnachweis beim Ehegattennachzug zu erleichtern. Im Koalitionsvertrag haben wir festgehalten: „Zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin nachziehende Personen können den erforderlichen Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen.” Der Sprachnachweis soll daher nicht schon vor der Einreise erbracht werden müssen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt nach der Ankunft.
Wir adressieren damit den Umstand, dass die deutsche Sprache nicht in allen Herkunftsländern mangels geeigneter Angebote problemlos erlernt werden kann und es selbstverständlich einfacher und effizienter ist, Deutschkenntnisse im Inland zu erwerben. Gleichzeitig ist Sprache auch ein entscheidender Faktor zur Integration, auf den man nicht verzichten sollte.
Die Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, zahlreiche Vorhaben im Bereich Migration über die gesamte Legislaturperiode anzugehen. Dazu gehören unter anderem auch ein modernes Fachkräfteeinwanderungsrecht oder die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Hierbei handelt es sich um umfangreiche Gesetzesvorhaben mit komplizierten Sach- und Rechtsfragen, die sorgfältig vorbereitet und umgesetzt werden müssen.
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage beantworten. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit bei mir melden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Christian Dürr