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Christian Dürr
FDP
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Frage von Ulf R. •

Hallo Herr Dürr.. Sie finden, 1122,-€ Rentenanspruch, nach 4 Jahren im Bundestag also gerechtfertigt...?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage.

In meiner vorigen Antwort habe ich die aktuelle Regelung der Altersentschädigung der Abgeordneten erklärt, weil die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf haben, das System, das sie als Steuerzahler schließlich finanzieren, zu kennen. Ich habe nicht gesagt, dass ich die Regelung richtig finde.

Die aktuelle Regelung der Altersentschädigung der Abgeordneten ist besser als frühere Modelle, ich halte sie dennoch für nicht mehr zeitgemäß. Anstatt im Rahmen einer Sonderregelung Altersversorgung zu erhalten, sollten Bundestagsabgeordnete selbst für ihr Alter vorsorgen. Gleichzeitig müssen eine angemessene Absicherung nach Ausscheiden aus dem Parlament und die Unabhängigkeit des Mandats gewährleistet sein.

Deshalb halte ich eine Lösung über einen Eigenvorsorgebeitrag für sinnvoll, wie er in mehreren Bundesländern bereits erprobt wurde. Dort gilt für Abgeordneten eine Pflicht zur Altersvorsorge. Sie sollen aber dabei frei über die Form ihrer Altersversorgung entscheiden können und das damit verbundene Anlagerisiko tragen, wie Selbständige auch.

Freundliche Grüße,

Christian Dürr