Finden Sie es vertretbar, wenn jetzt auch Bürger mit natürlicher Immunität und Impfgeschädigte zu einer Covid-Impfung verpflichtet werden, obwohl sie keinen befriedigenden Fremdschutz bietet?
Aktuell erkranken laut RKI selbst dreifach Geimpfte in der Altersgruppe 18 bis 59 genauso häufig an Covid 19 wie nicht Geimpfte.
Siehe RKI-Wochenbericht vom 31.03.2022, S. 27, Abb. 21:
Eine Grundimmunisierung durch überstandene Krankheit wird auch mit Nachweis (z. B. T-Zellen-Test) regelmäßig nicht anerkannt. Medizinisch ist das nicht nachvollziehbar.
Zur Bedeutung natürlicher Immunität siehe das Schreiben von 81 Wissenschaftlern zur Covid-19-Impfpflicht vom 09.03.22, S. 12 f.:
Zu schweren Nebenwirkungen mit und ohne Todesfolge siehe a.a.O., S. 29 ff..
Wie kann man Impfgeschädigten bzw. ihren Angehörigen eine strafbewehrte Impfpflicht zumuten? Das kann ich nicht begreifen; Und viele andere Mitbürger können es auch nicht;
Sehr geehrte Frau B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 6. April. Bitte entschuldigen Sie meine verspätete Rückmeldung. Mich haben in den letzten Wochen sehr viele Mails und Briefe erreicht und mir war es wichtig, dass ich auch jedem persönlich antworte. So hat es leider etwas länger gedauert.
Ich kann ganz klar sagen: Ich habe es nicht als richtig empfunden, irgendjemanden zu einer Corona-Impfung zu verpflichten - daher habe ich im parlamentarischen Verfahren dieses Jahr auch gegen die Impfpflicht votiert. Meiner Meinung nach wäre es einfach nicht richtig gewesen, zu einer Impfung zu verpflichten, von der nicht belegt war, dass sie auch gegen neue Coronavarianten im Herbst helfen würde.
Im Übrigen sind wir mit dieser Entscheidung auch den europäischen Weg gegangen: Österreich war das einzige Land, das eine allgemeine Impfpflicht beschlossen hat - und dort wurde sie wieder ausgesetzt, bevor sie überhaupt implementiert wurde. Ich bin daher nach wie vor überzeugt davon, im Frühling die richtige Entscheidung getroffen zu haben.
Trotzdem ist es wichtig, nun die richtigen Vorkehrungen für die kommende Zeit zu treffen. Dafür haben wir im Bundestag in der letzten Sitzungswoche einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die organisatorischen Voraussetzungen für eine bessere Datenlage vorsieht: Es sollen beispielsweise Krankenhäuser verpflichtet werden, regelmäßig die Zahl der aufgestellten und belegten Betten elektronisch an das Robert-Koch-Institut zu melden. Außerdem ist eine verpflichtende anonymisierte Erfassung der (auch negativen) SARS-CoV-2-PCR-Testungen vorgesehen. Welche Maßnahmen es ergänzend dazu noch geben sollte, werden wir im Bundestag unmittelbar im Anschluss an die parlamentarische Sommerpause diskutieren - damit wir auch ohne Impfpflicht gut durch Herbst und Winter kommen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und sende beste Grüße nach Frankfurt am Main.
Ihr
Christian Dürr