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Christian Dürr
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Frage von Volker W. •

Finden Sie es okay, dass das WEG unsere Demokratie, die Solidarität in der Gesellschaft und ausbleibende Wertentwicklungen von Liegenschaft im hohen Maße gefährdet?

Sehr geehrter Herr Dürr, es sind eigene Erfahrungen in zwei Liegenschaften und Schilderungen aus vier weiteren Liegenschaften in unmittelbarer und mittelbarer Nachbarschaften, die m.E. den allgmein vorherrschend Besorgnis erregenden Trend verstärken, demokratische Werte zu gefährden. In nahezu allen Liegenschaften Deutschlands scheint die den Eigentümern gesetzlich zugewiesene Verantwortlichkeit (§ 18 (1) WEG) prinzipiell auf die Verwaltungsbeiräte (§ 29 (2) WEG) und die Hausverwaltungen (§§ 26 ff. WEG) abgeschoben zu werden. Hausverwaltung und Verwaltungsbeiräte setzen die Eigentümer bei liegenschaftsrelevanten Angelegenheiten lediglich ins 'Benehmen'. Oft sogar nur unterschwellig. Das aber untergräbt § 18 (1) WEG in eklatanter Weise. Anwaltliche Beratungsdienste diverser Rechtsschutzversicherungen legen das WEG durchweg so aus, als ob es nur bezweckt, die Interessen jedes einzelnen Eigentümers "auf den Stock" zu setzten. Interessiert? Bitte um Antwort. Vielen Dank.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

bitte entschuldigen Sie vielmals die stark verzögerte Antwort auf Ihre sehr berechtigte Frage.

In der Tat kommt Verwaltern und Verwaltungsbeiräten in Wohnungseigentümergemeinschaften vermehrt eine wichtige Rolle zu. Diese Entwicklung kann aus meiner Sicht aber durchaus im Interesse der Eigentümer sein – gerade in großen WEG kann der Verwalter der Schlüssel für eine gut funktionierende Gemeinschaft sein.

Richtig ist, dass die Verwalter viel Verantwortung tragen. So unterschiedlich die WEG in Größe und Komplexität sind, so unterschiedlich sind auch die Anforderungen, die ein Verwalter zu erfüllen hat. Über den gesetzlich festgelegten Rahmen hinaus können die Eigentümer dem Verwalter zusätzliche Befugnisse übertragen. Daher ist es aus meiner Sicht folgerichtig, dass eine Zertifizierung für Verwalter eingeführt worden ist. Ein einzelner Wohnungseigentümer kann nunmehr veranlassen, dass ein zertifizierter Verwalter eingestellt wird. Wir Freie Demokraten streben die Weiterentwicklung dieser Zertifizierung an.

Den Verwaltungsbeirat sehen wir in vielen Fällen als eine sinnvolle Unterstützung und Kontrollinstanz für den Verwalter. Dabei gilt, dass es sich um eine freiwillige Zusatzeinrichtung handelt, keine WEG muss einen solchen Beirat haben. Es ist aber in der Praxis oftmals einfacher für die Kommunikation zwischen den Eigentümern und dem Verwalter, wenn der richtige Ansprechpartner schnell und klar erkennbar ist. Wir wollen den Beirat daher stärken und flexibilisieren. Gerade bei größeren WEG könnte es sinnvoll sein, die Arbeit auf mehrere Schultern zu verteilen, damit die Tätigkeit im Beirat sich einfacher in den oftmals schon sehr vollen Alltag der Menschen integrieren lässt.

Daneben halte ich es für geboten, die Partizipationsmöglichkeiten von Eigentümern zu stärken. Dafür wollen wir beispielsweise die Möglichkeit, Wohnungseigentümerversammlungen online abzuhalten, rechtssicher ausgestalten. Nach jetziger Rechtslage ist es WEG bereits gestattet, ihre Versammlungen hybrid abzuhalten. Auf Wunsch der WEG sollte künftig auch die digitale Form möglich sein. Das stärkt die Möglichkeit für Eigentümer, sich niedrigschwellig im Rahmen der Versammlung einzubringen.

Freundliche Grüße,

Christian Dürr

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