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Christian Dürr
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Frage von Hans M. •

Auf welcher international sattelfesten rechtlichen Grundlage, darf die EU als Nichtkriegspartei Vermögen einer Kriegspartei (Russland) einfrieren und erwirtschaftete Zinsen weiterreichen ?

Sehr geehrter Herr Dürr,

Sie sagen, die Ukraine hat einen Kredit über 50 Milliarden US-Dollar erhalten. der sich aus den Zinsen eingefrorener russischer Vermögensgüter speist.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christian-duerr/fragen-antworten/der-vertrag-ueber-den-gastransit-durch-die-ukraine-in-die-eu-laeuft-ende-2024-aus-die-folgen-fuer-die-0

Wer bürgt für diesen Kredit, die EU insgesamt, oder primär der deutsche Steuerzahler?

Welche Sicherheiten hat die Ukraine für einen derart hohen Kredit gegeben und was ist die Laufzeit?

Stimmt es, das Selenskj auch einen Milliarden Kredit bei Blackrock aufgenommen hatte, den er, trotz Stundung, nicht tilgen konnte?

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1184149.blackrock-co-umschuldung-in-beinahe-letzter-minute.html

Wer haftet, falls ein internationales Gericht nach Kriegsende feststellt, dass die EU, als offizielle Nichtkriegspartei, russisches Zinsvermögen dafür nicht hätte heranziehen dürfen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Rückfragen.

Meine Position zu den russischen Vermögenswerten ist eindeutig: Putin muss nicht nur seinen illegalen Angriffskrieg gegen die Ukraine sofort beenden, sondern selbstverständlich auch den immensen Schaden begleichen, den er der Ukraine zugefügt hat. Russlands Angriff stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das in Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen verankerte Verbot der Anwendung von Gewalt dar, so dass die Grundsätze der staatlichen Verantwortung für völkerrechtswidrige Handlungen gelten, einschließlich der Verpflichtung zum Ersatz des verursachten finanziell bezifferbaren Schadens. Laut Weltbank beliefen sich diese Schäden bereits Ende 2023 auf über 486 Milliarden US-Dollar. Russlands völkerrechtliche Verpflichtung, für die Schäden aufzukommen, die es verursacht, ist eindeutig.

Ich bin froh, dass sich die Bundesregierung unter FDP-Beteiligung auf europäischer Ebene für eine umfangreiche Ukraine-Fazilität von insgesamt 50 Milliarden Euro für die Jahre 2024 bis 2027 eingesetzt hat. Für den Kreditanteil dieser Fazilität (33 Milliarden Euro) bürgt der EU-Haushalt. Hinter diesem stehen die EU-Mitgliedstaaten entsprechend ihrer Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft. Deutschland trägt somit im Kreis der EU-Mitgliedstaaten ein seiner Größe angemessenes Risiko.

Die Kredite können laut der EU-Verordnung zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine eine Laufzeit von maximal 35 Jahre haben, wobei mit der Tilgung nicht vor 2034 begonnen werden soll. Das ist angesichts der gegenwärtig äußerst schwierigen Lage des Landes eine höchst angemessene Regelung.

Wie bei anderen Finanzhilfeprogrammen der EU ist die Auszahlung der einzelnen Raten an Bedingungen geknüpft: Die Ukraine muss vierteljährlich bestimmte Reform- und Investitionsmaßnahmen durchführen. Damit werden die Bemühungen des Landes um die Aufrechterhaltung der finanziellen Stabilität, die kurzfristige Erholung sowie den Wiederaufbau und die Modernisierung gefördert und wir helfen zugleich bei wichtigen Reformen für den EU-Beitritt des Landes.

Zusätzlich hat sich die Gemeinschaft der G7-Staaten im Juni dieses Jahr in Apulien auf ein weiteres Finanzpaket von 50 Milliarden US-Dollar für die Ukraine geeinigt, was die FDP in der Bundesregierung sehr unterstützt hat. Hierzu trägt die EU einen angemessenen Teil bei und stockt dadurch ihre Hilfen aus der Ukraine-Fazilität noch einmal auf.

Für die Zahlung von Zins und Tilgung aus beiden Programmen kann die Ukraine u. a. auf die Zinserträge aus den eingefrorenen russischen Vermögenswerten zurückgreifen, so dass eine Rückzahlung gewährleistet ist.

Wie alle Staaten hat sich auch die Ukraine vor dem Krieg vorwiegend bei privaten Gläubigern finanziert. Über einzelne Kreditgeber möchte ich nicht spekulieren.

Freundliche Grüße,

Christian Dürr