Frage an Christian Dürr von Edmund S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie stehen Sie zu den zahlreichen und umfangreichen Privilegien der Kirchen in Deutschland?
Wie wollen Sie die Trennung von Religion und Staat in Deutschland verwirklichen?
Eine strikte Trennung von Staat und Kirche, wie zum Beispiel in Frankreich, sieht das Grundgesetz nicht vor, da der Staat weltanschaulich neutral bleiben muss. Stattdessen enthält das Grundgesetz zahlreiche Gebote zur Kooperation des Staates mit Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Dazu gehören der Religionsunterricht (Art. 7 GG), der Körperschaftsstatus und die Erhebung von Kirchensteuern (Art. 140 GG i.V.m. Art. 136-141 WRV). Derartige Formen der Kooperation und der gegenseitigen Anerkennung halte ich für unproblematisch. Der Staat muss jedoch mit allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften kooperieren, die sich zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.
Problematisch ist es in meinen Augen hingegen, wenn die Kooperation und der grundgesetzliche Schutz auf einzelne Religionsgemeinschaften, häufig die beiden großen Kirchen, beschränkt wird. Beim Ladenöffnungsverbot an Sonntag wird die christliche Tradition gegenüber den Nichtchristen und insbesondere Nichtreligiösen bevorteilt. Gleiches gilt für das Tanzverbot am Karfreitag und anderen stillen Feiertagen. Freie Schulen in kirchlicher Trägerschaft sind in vielen Bundesländern gegenüber Schulen anderer Träger (bspw. von Humanisten) bevorteilt. Derartige Privilegierungen lehne ich ab.
Viele Grüße,
Christian Dürr