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Christian Dürr
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Frage von Frank D. •

Frage an Christian Dürr von Frank D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dürr,

mit großer Besorgnis nehme ich das Ergebnis der Abstimmung Nr. 5 der 225. Sitzung des Bundestages vom 28.02.2013 zur Kenntnis, inhaltlich: Wasser ein Menschenrecht - Privatisierung verhindern (Drs.: 17/12482).

Bei dieser Abstimmung gelangten 299 Abgeordnete des Bundestages zu der Ansicht, dass WASSER in diesem Lande KEIN MENSCHENRECHT ist und stimmten somit FÜR den Ausverkauf UNSERES Wassers an die Privatwirtschaft. 75 Abgeordnete interessiert dieses Thema erst gar nicht. 124 Abgeordnete haben keine Meinung zu diesem Menschenrecht, und nur 122 Abgeordnete haben gegen die Privatisierung UNSERES Wassers gestimmt.

Es ist klar, dass die Verteilung von Wasser bereits über privatwirtschaftliche Unternehmen und deren bzw. staatseigener Infrastruktur erfolgt. Jedoch reden wir hier über ein Menschenrecht, was nun keines mehr ist in unserem Lande.

Ich bitte daher auch Sie um eine entsprechende Stellungsnahme.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Frank Decker

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Decker,

vielen Dank für Ihre interessierte Zuschrift zu diesem wichtigen Thema.

Der von Ihnen erwähnte Beschluss des Deutschen Bundestag verändert mitnichten die Lage der Menschenrechte in Deutschland (oder anderswo). Die Antragsteller haben offenbar bewusst diese Irreführung durch die Wahl des Titels beabsichtigt. Die Menschenrechte sind in internationalen Verträgen zwischen den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen - darunter Deutschland - vereinbart und sind durch diese Beschluss nicht im geringsten betroffen. Auch die Grundrechte, die das Grundgesetz in Deutschland seit 1949 gewährt, sind völlig unberührt. Es ist ein Stück weit unredlich, dass die Antragsteller im Deutschen Bundestag einen derart irreführenden Eindruck erwecken und bei Ihnen - verständlicherweise - dieses hohe Maß an Verunsicherung und vielleicht sogar Empörung hervorrufen. Wenn Sie genaueres über die Liste der Menschenrechte wissen möchten, wenden Sie sich gern erneut an mich, dann schicke ich Ihnen die wichtigsten Informationen.

Der von Ihnen angesprochenen Beschluss des Deutschen Bundestages betrifft eine neue Regelung auf EU-Ebene. Diese schreibt vor, dass Landkreise und Gemeinden bei der Vergabe von bestimmten Diensten Mindestanforderungen an Transparenz einzuhalten haben. Das ist wichtig, damit alle Unternehmen in Europa die gleichen Chancen haben und es einen echten gemeinsamen Markt gibt. Deutsche Dienstleistungsunternehmen können sich so auch um öffentliche Aufträge in Frankreich oder Polen bemühen. Das ist gelebte europäische Integration durch einen gemeinsamen Markt und findet meine volle Unterstützung - sicher auch Ihre.

Unter diese Dienste, die transparent und europaweit ausgeschrieben werden müssen, fällt nun in vielen Fällen auch die Wasserversorgung. Hier sind bereits seit Jahrzehnten private Unternehmen tätig aber eben auch viele Stadtwerke. Die EU-Regelung besagt nichts anderes, als dass Stadtwerke und private Dienstleister in gleicher Weise um den Auftrag in Konkurrenz treten können müssen. Die Ausschreibung darf nicht so erfolgen, dass die Stadtwerke bevorzugt werden. Es gibt m.E. keinen sachlichen Grund, bestimmte Betriebe wie etwa Stadtwerke zu bevorzugen. Das wäre auch nicht im Interesse der Verbraucher.

Die Erfahrung in vielen anderen - mindestens genau so wichtigen Bereichen wie Wasser, etwa Lebensmittel, Bekleidung, Wohnraum, Mobilität, Kommunikation, Energie - zeigt, dass echte Konkurrenz unter vielen Anbietern i.d.R dazu führt dass die Produktqualität höher, die Versorgungssicherheit größer und der Preis geringer wird. Gerade weil Wasser so ein wichtiges Gut ist, ist es gut, dass wir künftig über die neuen EU-Regeln mehr Wettbewerb auch beim wasser haben. Die Gewinner werden die Verbraucher - also wir alle - sein.

Ich hoffe, Ihre Frage beantworte zu haben. Bitte zögern Sie nicht, sich jederzeit erneut an mich zu wenden.

Mit besten Grüßen,
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Christian Dürr MdL
Fraktionsvorsitzender

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