Warum wird bei uns zum Beispiel das Schülerticket nicht übernommen?
Sehr geehrter Herr Bernreiter,
in Ihrer Erklärung schreiben Sie, dass die Kosten übernommen werden, wenn die nächstgelegene Schule gewählt wurde, aber trotzdem über 2 km Entfernung liegt und das einschließlich bis zur 10. Klasse.
München hält sich (teilweise) strickt an die 3km. Berechnet nach Fußweg ab der 5. Klasse, egal ob die nächstgelegene Schule gewählt wurde.
Fußweg sind es bei uns 2,9 km (40-45 min laufen). Mein Nachbar (einen Aufgang, 10 Meter weiter) zählt auch noch zu 2,9 km Entfernung zur Schule. Er bekommt die Fahrkarte von der Stadt, ich bekomme die nicht. Die Schule ist aktuell in einer Interimslösung, deshalb ist sie so weit weg. Dafür kann doch mein Kind oder ich nichts.
Also, dass Schüler und auch die Eltern bei der sogenannten Schulpflicht so benachteiligt werden, ist nicht gerecht.
Es sollte für Schüler eine bessere Lösung her!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau B.,
Nach den Vorschriften über die Schülerbeförderung (Schulwegkostenfreiheitsgesetz und Schülerbeförderungsverordnung) besteht für Schülerinnen und Schüler bis zur Jahrgangsstufe 10 ein Anspruch auf die notwendige Beförderung zur nächstgelegenen Schule, wenn der Schulweg länger als 2 km (Jahrgangsstufe 1 bis 4) bzw. 3 km (ab Jahrgangsstufe 5) ist. In diesen Fällen fallen für die Eltern keinerlei Kosten für die Schülerbeförderung an.
Die notwendige Beförderung wird von den Kommunen als Aufgabenträger der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt, in Ihrem Fall die Stadt München.
Für weitere Fragen zur Beförderung von Schülern sowie zur Schulwegkostenfreiheit bitte ich Sie, sich an das für die Schülerbeförderung zuständige Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu wenden (E-Mail: webkontakt@stmuk.bayern.de).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Christian Bernreiter