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Christian Bernreiter
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Frage von Tanja B. •

Schülerbeförderung ohne Kostenübernahme bei Übertritt

Sehr geehrter Herr Bernreiter,
mein Sohn besucht ab September 24 das Gymnasium Neustadt im Landkreis Neustadt/WN. Wir wohnen im Landkreis. Die Schule ist jedoch nicht die nächstgelegene Schule, da Weiden näher liegen würde. Nun erhalten wir keine kostenlose Schülerbeförderung. Das 29€ Ticket greift auch nicht, sodass wir nun das 49€ Ticket für unseren Sohn in Anspruch nehmen wollten. Dieses ist ein Onlineticket, soweit ich das verstanden habe. Mein Sohn besitzt noch kein Handy, ein Ausdruck ist nicht möglich. Regulär müssten wir nun für 3 Bahnstationen und 15 Minuten Fahrweg 122€ pro Monat entrichten, während 99% der Mitfahrer kostenlos oder mit dem 29€ Ticket zur weiterführenden Schule oder Berufschule fahren. Es erscheint mir als relativ ungerecht, wie sich die gesetzliche Lage derzeit darstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja B.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. 


Nach den bundesweit einheitlichen Tarifbestimmungen zum Deutschlandticket bestand die Möglichkeit zum Kauf des Deutschlandtickets als Chipkarte, Handyticket oder Papierticket bis zum 31. Dezember 2023. Seit dem 1. Januar 2024 kann das Deutschlandticket per digitalem Handyticket oder per Chipkarte erworben werden. Bayern hatte sich dafür eingesetzt, die Ausgabe des Deutschlandtickets als Papierticket zu verlängern, was der Bund und die anderen Länder mehrheitlich ablehnten. Mit der Chipkarte besteht jedoch die Möglichkeit, das Deutschlandticket auch ohne Smartphone-Besitz zu nutzen. Die Entscheidung, das Deutschlandticket neben dem Handyticket auch als Chipkarte anzubieten, obliegt – wie bei allen Angeboten im ÖPNV – schlussendlich den vertreibenden Verkehrsunternehmen vor Ort. In Bayern wird das Deutschlandticket unserer Kenntnis nach von verschiedenen Verkehrsunternehmen neben dem Handyticket auch als Chipkarte angeboten und ist dort teilweise sogar direkt über das Internet bestellbar. Sie haben dabei die freie Wahl, bei welchem dieser Verkehrsunternehmen in Bayern Sie das Deutschlandticket als Chipkarte bestellen möchten.


Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Kommunen als Aufgabenträger der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Die zuständigen kommunalen Aufgabenträger der Schülerbeförderung erfüllen ihre Beförderungspflicht vorrangig mit Hilfe des öffentlichen Personennahverkehrs. Bis zur 10. Jahrgangsstufe fallen keine Kosten für den Schulweg mit dem ÖPNV an, wenn die nächstgelegene, staatlich anerkannte Schule besucht wird, die weiter als 2 km entfernt ist. Wie sie richtig beschreiben, besteht jedoch kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung, wenn nicht die nächstgelegene Schule (wie in Ihrem Fall das Gymnasium Neustadt) besucht wird. Fragen allgemein zur Beförderung von Schülern kann Ihnen nur das für die Schülerbeförderung in Bayern zuständige Staatsministerium für Unterricht und Kultus beantworten (webkontakt@stmuk.bayern.de).


Wir wünschen Ihrem Kind einen guten Start am Gymnasium und Ihrer ganzen Familie alles Gute!


Mit freundlichen Grüßen
 

Ihr 

Christian Bernreiter

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