Frage an Christa Matschl von Christian D. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Matschl,
wie stehen Sie zu einer Verankerung des Klimaschutzes und der Erneuerbaren Energien in der Bayerischen Verfassung?
Hintergrund meiner Frage:
Der Verein Klimaschutz-Bayerns Zukunft, entstanden aus den Netzwerken der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Solarinitiativen und der Arbeitskreise Energie und Klimaschutz der Agenda 21, hat bei Prof. Dr. Wolfgang Kahl, Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth, eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen.
Die ´´Verankerung des Klimaschutzes und des Vorrangs Erneuerbarer Energien in der Bayrischen Verfassung´´ ist danach dringend notwendig und umsetzbar.
Das Rechtsgutachten von Prof. Kahl können Sie hier einsehen:
http://www.bayerns-zukunft.info/PDF/Rechtsgutachten Klimaschutz.pdf
Herzlichen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Mit sonnigen Grüßen,
C. D.
Sehr geehrter Herr Dürschner,
ich wurde bereits vor kurzem auf dieses Thema angesprochen. Bereits am 04. Dezember 2007 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN einen Gesetzentwurf in den Bayerischen Landtag eingebracht, mit dem der Klimaschutz ausdrücklich in den Artikeln 141 und 152 der Bayerischen Verfassung aufgenommen werden sollte. Der eingebrachte Gesetzentwurf wurde allerdings abgelehnt, da er auf eine semantische Ergänzung der Bayerischen Verfassung beschränkt und hinter der jetzigen Formulierung des Art. 141 Abs. 2 Satz 1 BV zurückblieb. Und in der Tat ist in Artikel 141 der Bayerischen Verfassung bereits der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen festgeschrieben, ebenso der schonende und sparsame Umgang mit Naturgütern insbesondere mit Energie. Dies beinhaltet sowohl den Klimaschutz, also auch den Einsatz von erneuerbaren Energien. Ich möchte Ihnen aber gerne auch noch erläutern warum ich neben den verfassungsrechtlichen Begründungen der Meinung bin, dass wir den Klimaschutz nicht in die Bayerische Verfassung aufnehmen müssen und auch nicht sollten:
Es ist unstrittig und jedem bewusst, dass wir jegliche Anstrengung in Zukunft darauf verwenden müssen, soviel unseres Energiebedarfs wie möglich durch regenerative Energien bereitzustellen. Jeder muss seinen Teil dazu beitragen. Und es ist auch deutlich, dass wir hier noch einen sehr weiten Weg vor uns haben. Denn außer bei der Wasserkraft, haben wir längst nicht alle Potentiale ausgeschöpft. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass ich die staatliche Unterstützung für den Ausbau erneuerbarer Energien und die Einspeisung des dort erzeugten Stroms ausdrücklich befürworte. Wir haben auf dem Weltmarkt eine Führungsposition eingenommen und müssen diese auch halten, da wir damit den Erhalt und Ausbau sehr vieler neuer Arbeitsplätze in Deutschland garantieren können. Dafür benötigen wir auch einen starken heimischen Markt, der noch ausgebaut werden muss, bis er sich selbst trägt.
Meine Überlegungen gehen aber noch in eine andere Richtung. Könnte die Aufnahme von Klimaschutz und erneuerbarer Energien in die Verfassung eine Veränderung der Anreizstruktur hervorrufen? Meine Befürchtung ist, dass viele Menschen beginnen sich im Bereich Erneuerbarer Energien, aber insbesondere bei der Steigerung der Energieeffizienz, zu sehr auf den Staat zu verlassen. Auch deshalb stehe ich einer Aufnahme des Klimaschutzes und der erneuerbaren Energien in die Bayerische Verfassung kritisch gegenüber.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Christa Matschl, MdL