Frage an Christa Matschl von Jörn A. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Matschl,
im Rahmen der ESM-Abstimmung haben Sie auf die vielen emails über www.abgeordneten-check.de auf die Antwort Ihres Fraktionsvorsitzenden Schmidt verwiesen, ohne selber dazu Stellung zu nehmen.
Ich bin entsetzt, wie Sie über eine so wesentliche Entscheidung mit solch unabsehbaren Folgen für unsere nationale Souveränität und Finanzhoheit denken.
"Es gibt keine subtilere und auch keine sicherere Methode, einer Gesellschaft ihre Grundlagen zu entziehen, als die Zerstörung ihrer Währung. … und kaum einer unter einer Million versteht das wirklich." (John Maynard Keynes)
Das ausgerechnet Sie diese eine unter einer Million nicht sind, das verstehe ich - und erwarte es natürlich auch nicht.
Ich erwarte aber von Ihnen als gewählter Abgeordneten, daß Sie das Ausmaß des ESM Vertrages begreifen.
Gleichzeitig unterstelle ich Ihnen jedoch, daß Sie diesen gar nicht gelesen haben.
Wie sonst können Sie so verantwortungslos handeln?
Wenn Sie aber mit dem ESM Vertrag konform gehen - und das scheint ja der Fall zu sein - darf ich Sie bitten, mir hier nur eine Frage zu beantworten.
Wie vereinbaren Sie die Ausführungen, speziell die im § 32, mit Ihrem Demokratie- und Rechtstaatsverständnis?
Seien Sie versichert, daß ich mein zukünftiges Wahlverhalten von Ihrer endgültigen Entscheidung abhängig machen werde und dies auch in meinem großen Freundeskreis diskutieren werde.
Mit freundlichen Grüßen,
Jörn Andersen
Sehr geehrter Herr Andersen,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04. Mai 2012 bezüglich der bevorstehenden ESM-Abstimmung. Zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung.
Es ist richtig, dass ich auf die Antwort unseres Fraktionsvorsitzenden Georg Schmid im Kontext der Anfrage über www.abgeordnetencheck.de verwiesen habe. Der Stellungnahme unseres Fraktionsvorsitzenden Georg Schmid, ging ein langer innerparteilicher Diskussionsprozess voraus, an dessen Ende die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag unter bestimmten Bedingungen eine befristete Kombination der beiden Rettungsschirme ESM und EFSF mitträgt. Die besagte Stellungnahme unseres Fraktionsvorsitzenden Georg Schmid können Sie ebenfalls auf www.abgeordnetencheck.de nachlesen.
Es ist keineswegs unüblich, dass bei wichtigen Entscheidungen, bei denen viele Rückfragen aus der Bevölkerung an die einzelnen Abgeordneten kommen, eine Antwort seitens des Fraktionsvorsitzenden für die gesamte Fraktion formuliert wird. Das bedeutet jedoch in keiner Weise, dass dem kein Diskussionsprozess vorausgegangen wäre, noch dass sich die Abgeordneten ohne Kenntnis hinter ein solches Antwortschreiben stellen.
Sehr geehrter Herr Andersen, mit Ihrer Anfrage unterstellen Sie mir verantwortungslos gegenüber den Wählern in meinem Stimmkreis zu handeln. Ich bin seit 1998 für meinen Stimmkreis Erlangen-Höchstadt im Bayerischen Landtag und habe mich immer den Anliegen aller Bürgerinnen und Bürger angenommen. Dabei spielt die politische Ausrichtung für mich keine Rolle. Wir haben es uns als CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag nicht leicht mit der Entscheidung zur ESM-Abstimmung gemacht. Mir ein verantwortungsloses Verhalten zu unterstellen, noch dazu aufgrund vermeintlicher Unwissenheit, weise ich auf das schärfste zurück. Die Wortwahl in Ihrer Anfrage lässt mich doch erheblich daran zweifeln, ob es Ihnen tatsächlich um die Sache geht. Einer ernsthaften Diskussion in angebrachter Wortwahl habe ich mich bei keinem mir bisher zugetragenen Bürgeranliegen jemals verweigert.
Darüber hinaus möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Länderparlamente nur indirekt an der ESM-Abstimmung beteiligt sind. Im konkreten Fall handelt es sich um Bundesgesetzgebung mit einer Grundgesetzänderung. Dafür ist eine Zwei-Drittel Mehrheit sowohl im Bundestag, als auch im Bundesrat nötig. Der Bayerische Landtag ist nur indirekt über den Bundesrat am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Der Bayerische Landtag stimmt nicht direkt über den ESM-Vertrag ab.
Abgesehen von den eigentlichen Inhaltlichen Aspekten des ESM-Vertrags ist es jedoch keinesfalls so, dass der Bayerische Landtag in dieser Frage untätig geblieben wäre. Der Bayerische Landtag hat bereits am 26. April 2012 einen Beschluss diesbezüglich gefasst. (Drucksache 16/12394)
Im letzten Passus Ihrer Anfrage sprechen Sie auch über Ihr künftiges Wahlverhalten und die Bedeutung meiner Entscheidung dafür. Es ist Ihr gutes Recht eine andere Meinung zu haben und diese auch nach außen zu vertreten. Das ist ein Grundgedanke von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und natürlich ist es auch Ihr gutes Recht für sich selbst Schlussfolgerungen daraus zu ziehen.
Sehr geehrter Herr Andersen,
nach Ihrer Anfrage war es mir ein Bedürfnis Ihnen auch meine Sicht der Dinge mitzuteilen. Wie Sie diese beurteilen, das bleibt natürlich Ihnen überlassen. Ich für meinen Teil versuche den Anforderungen die die Bürgerinnen und Bürger an uns Mandatsträger haben Tag für Tag gerecht zu werden und nehme mich den Sorgen und Anliegen gerne an und diese ebenso ernst.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Matschl, MdL