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Christa Matschl
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Frage von Jörn A. •

Frage an Christa Matschl von Jörn A. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Matschl,

danke für Ihre Stellungnahme. Daß es mir bei diesem brennenden Thema NUR um die Sache geht, sollten Sie verstehen. Ich verstehe nicht, daß Sie die einzige Frage, die ich Ihnen gestellt habe (§32 ESM Vertrag) nicht beantworten. Ich bitte Sie nochmals um Beantwortung dieser Frage und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Jörn Andersen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Andersen,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 24. Juni 2012 zum ESM-Vertrag. Zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Der umstrittene §32 des ESM-Vertrags bezieht sich auf den Rechtsstatus, die Vorrechte, sowie die Befreiungen. Die darin festgeschriebenen Rechte des ESM sind keinesfalls problemlos. Es wird eine neue europäische Institution geschaffen, deren Befugnisse sehr weit reichend sein werden. Ich teile, ebenso wie die gesamte CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, Ihre Sorge über zusätzliche und weit reichende Kompetenzverlagerungen nach Brüssel. Die Landtags-CSU und unser Ministerpräsident Horst Seehofer haben mehrfach deutlich gemacht, bis zu welchem Punkt wir bereit sind, die Finanzhilfen für angeschlagene Eurostaaten mit zutragen.

Bezüglich ihres Verweises auf die Rechtsstaatlichkeit darf ich Sie an den Weg der Gesetzgebung in Deutschland erinnern. Es handelt sich bei ESM und Fiskalpakt um Bundesgesetzgebung mit Grundgesetzänderung. Die Landtage sind an einer Abstimmung über ESM und Fiskalpakt nicht direkt beteiligt. Es obliegt also nicht den Abgeordneten des Bayerischen Landtags darüber direkt abzustimmen. Lediglich über den Bundesrat ist Bayern am Gesetzgebungsprozess beteiligt.

Unabhängig von der Zuständigkeit bleibt die Vereinbarkeit von ESM, sowie Fiskalpakt und Grundgesetz dennoch problematisch. Wir stehen in Deutschland derzeit vor Entscheidungen die einmalig in der bisherigen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sind und bei der Ausgestaltung des Grundgesetzes in dieser Form wohl auch nicht absehbar waren. Wir betreten hier also verfassungsrechtliches Neuland.

Daher ist es auch nur zu begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit von ESM und Fiskalpakts nun überprüft. Und es ist ebenso nur zu begrüßen, dass sich das Gericht die nötige Zeit dafür nehmen möchte, immerhin geht es hierbei um völkerrechtliche Verträge und damit weit reichende Verpflichtungen. Voraussichtlich am 12. September wird das Bundesverfassungsgericht hierzu sein Urteil fällen. Und dieses Urteil wird Klarheit schaffen, ob ESM und Fiskalpakt in der jetzigen Form mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Diese Entscheidung gilt es abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Christa Matschl, MdL