Frage an Christa Matschl von Alexander S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Matschl,
Ihr Parteilkollege und Bundesinnenminister Friedrich hat zum Thema Cloudcomputing verlautbaren lassen, dass der Grundsatz "Wenn sie in Deutschland ihre Daten hinterlegen, dann sind sie auch sicher." gelten solle. Bei Cloudcomputing geht darum dass das aufbewahren verschiedener Daten, etwa meiner privaten Fotos, an einem zentralen Punkt erfolgt. Der Zugriff ist nicht nur am heimischen PC möglich, sondern von überall im Internet.
Angenommen eine Institution kann diese Sicherheit ermöglichen, so dass meine Daten vor unberechtigten Zugriffen erfolgreich geschützt ist. Nun zum Kern meiner Frage:
Zitat: Im Regierungsstreit um eine neue Vorratsdatenspeicherung in Deutschland hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler gebeten, eine "schnelle" und "zeitnahe" Regelung vorzulegen. Das berichtet die Leipziger Volkszeitung aus Kabinettskreisen. Zitat Ende. Quelle: golem.de, 22.03.2012
Es wäre technisch möglich zu speichern, dass ich an einem bestimmten Tag im Internet eingeloggt war und dabei eine Verbindung zu meinem Clouddienst hergestellt habe. Diese Information an sich ist vergleichsweise nutzlos, da ich das an jedem Tag mache. Angenommen die Speicherung ist sicher, wie von Herrn Friedrich gefordert und die Übertragung ebenfalls, wozu braucht man dann die Vorratsdatenspeicherung? Man könnte mir niemals ein Verbrechen nachweisen, ohne die gewährte Sicherheit zu verletzen.
Ich empfinde die VDS nach derzeitiger Gesetzeslage ohnehin undenkbar. NIcht nur weil meine Verbindungen zu wem auch immer privat sind, sondern weil deren Aussagekraft sehr gering ist - sofern nicht Daten gespeichert werden die eigentlich sicher sein sollten.
Meine konkreten Fragen:
Befürworten Sie die Vorratsdatenspeicherung?
Falls nein: Unter welchen Voraussetzungen würden sie diese befürworten?
Falls ja: Wie würden sie garantieren dass kein Missbrauch der gesammelten Daten stattfindet?
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr Schwoch,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. März 2012 bezüglich der Themen „Cloudcomputing“ und „Vorratsdatenspeicherung“. Hierzu kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag steht nach wie vor uneingeschränkt zur Vorratsdatenspeicherung. Der staatliche Auftrag, seine Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten zu schützen und diese aufzuklären, erfordert, dass staatliche Informationsvorsorge betrieben werden kann. Es darf keine rechtsfreien Räume geben. Daher muss der Staat mit der fortschreitenden Entwicklung der Datenverarbeitung in unserer Informationsgesellschaft Schritt halten. Wichtig ist dabei allerdings, dass sich das Thema Vorratsdatenspeicherung nur auf die Speicherung von Verkehrsdaten bezieht. Inhalte sollen ausdrücklich nicht gespeichert werden.
Aber auch die reinen Verkehrsdaten sind zur Aufklärung von schweren Straftaten sehr wichtig. Daten aus der Vorratsdatenspeicherung bieten häufig die einzige Möglichkeit schwere Straftaten aufklären oder verhindern zu können.
Auf die in einer Cloud gespeicherten Daten kann mit richterlicher Anordnung bereits heute schon zugegriffen werden. So wie es bereits heute im Rahmen eines Durchsuchungsbeschlusses möglich ist, verdächtige Computer und Festplatten zu beschlagnahmen, so ist es auch möglich, Server oder Festplatten bei einem Cloud-Provider zu beschlagnahmen. Wenn sich diese Server allerdings im Ausland befinden, ist es eher ein praktisches Problem, einen solchen Durchsuchungsbeschluss im Ausland zu vollstrecken. Theoretisch ist dies aber bereits nach heutiger Rechtslage möglich.
Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden. Klar ist aber genauso, dass für unbescholtene Bürger effektiver Datenschutz gewährleistet werden muss. Denn es geht nicht darum, die Internetgewohnheiten der Bürger auszuforschen. Justiz und Polizei müssen jedoch, nach richterlichen Einzelfallprüfungen, wieder die Möglichkeit bekommen, auf Vorratsdaten zuzugreifen, um schwere Straftaten verhindern und aufklären zu können.
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag fordert daher die sofortige Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung nach den Vorgaben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das BVerfG hat in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass staatliche Informationsvorsorge in einem effektiven Umfang verfassungsrechtlich zulässig ist. Der Gesetzgeber dürfe, so das BVerfG, „eine vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten zur späteren anlassbezogenen Übermittlung an die für die Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr zuständigen Behörden beziehungsweise an die Nachrichtendienste zur Erreichung seiner Ziele als geeignet ansehen“. Es hat zudem klare Vorgaben für eine rechtlich zulässige, transparente und handhabbare Regelung formuliert. Diese Anforderung gilt es umzusetzen.
Ohne die Überwachung der Telekommunikation und den Rückgriff auf gespeicherte Verkehrsdaten ist dem Staat schon jetzt vielfach keine effektive Gefahrenabwehr und Strafverfolgung mehr möglich. Die Justiz und Polizei muss auf gleicher Augenhöhe Terrorismus und Kriminalität bekämpfen können. Die derzeit bestehende Regelungslücke in Bezug auf die Speicherung von Verkehrsdaten ist nicht hinnehmbar. Sie muss umgehend geschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Matschl, MdL