Frage an Christa Matschl von Manfred S. bezüglich Recht
Grüß Gott, Frau Matschl.
Abstimmung in der Schweiz.
Im Kern sieht die Ausschaffungsinitiative vor, dass Ausländer, die wegen bestimmter Delikte wie Mord, Drogenhandel, Vergewaltigung oder Einbruch rechtskräftig verurteilt wurden, automatisch ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Auch wer missbräuchlich Sozialleistungen bezieht, muss die Schweiz künftig verlassen. Zudem werden Einreisesperren gegen die „Ausgeschafften“ verhängt. Allerdings muss das Schweizer Parlament noch bestimmen, wie die genaue Umsetzung der Initiative aussehen soll.
Meine Frage,
warum wird so ein Gesetz nicht in Deutschland eingeführt. Millionen von Euro würde Deutschland sparen.
Sehr geehrter Herr Schock,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 1. Dezember 2010 in Bezug auf die Ausschaffungsinitiative in der Schweiz.
Mit einer Mehrheit von 52,9 % wurde die Ausschaffungsinitiative am 28.11.2010 angenommen. Sicher ein denkbar knappes Ergebnis, dennoch ein eindeutiges Signal aus der Schweizer Bevölkerung, die damit ein klares Zeichen gesetzt hat, sei es aufgrund empirisch belegter Fakten oder aufgrund eines subjektiven Gefühls. Für den Volkswillen spielt dies hier zunächst eine untergeordnete Rolle. Der Bürger hat entschieden. Ob diese Initiative richtig oder falsch ist, muss denke ich jeder für sich selbst beantworten.
Betrachtet man den Weg, wie dieses Gesetz zustande gekommen ist, wird man auf ein interessantes und zugleich sehr zentrales Element des Schweizer Demokratiemodells stoßen, den direkten Volksentscheid auf „Bundesebene“. Diese Möglichkeit ist in der Bundesrepublik, bis auf zwei sehr begrenzte Ausnahmen nicht möglich. Zudem, so meine Einschätzung herrscht in der Schweiz ein anderes Selbstverständnis mit einer solchen Thematik umzugehen, sicher auch aufgrund der historischen Entwicklungen.
Dennoch, und in diesem Punkt unterstütze ich die Schweizer Initiative, wer in ein anderes Land einreist, dort leben möchte und seine persönliche Zukunft dort plant, hat in meinen Augen eine Verpflichtung sich mit den Sitten, Gebräuchen und kulturellen Besonderheiten auseinanderzusetzen und diese zu akzeptieren. Dazu gehört besonders auch die Akzeptanz unseres Werte- und Rechtssystems. Bei Personen die sich nicht anpassen möchten, ohne dabei die eigene Identität und Herkunft verleugnen zu müssen, muss die Frage erlaubt sein, warum sie bei uns leben möchten. Warum sollte eine Gesellschaft Personen akzeptieren, die nicht gewillt sind, diese Gesellschaft zu unterstützen. Wer zudem schwere Straftaten begeht und Sozialleistungen erschleicht akzeptiert unsere Werteordnung nicht.