
(...) Überhangmandate entstehen ja, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen würden. Die Differenz zwischen Anzahl der Direktmandate und den Mandaten, die der Partei nach dem Zweitstimmanteil lediglich zu- stehen würden, ergibt die Anzahl der Überhangmandate. Das heißt, diese Überhangmandate können das Wahlergebnis erheblich beeinflussen; nämlich dann, wenn eine Partei viele Überhangmandate erhält, obwohl sie vielleicht nach dem Zweitstimmenanteil keine Mehrheit hat. (...)