Frage an Charlotte Didlap von Sven T. bezüglich Verbraucherschutz
Hallo Fr. Didlap,
Wie stehen Ihre Chancen für einen Einzug in den Bundestag?
Für Parteien gibt es ja die 5%-Hürde...
Ich habe gehört, dass "Überhangmandate" verfassungswidrig sind.
Könnte Sie dies auch als Direktkandidatin betreffen, sodass Ihre Kandidatur gefährdet ist?
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
S.Tiedemann
Sehr geehrter Herr Tiedemann,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Wahlrecht und für Ihre guten Wünsche!
Als freie Kandidatin kämpfe ich "nur" um die Erststimmen der Wählerinnen und Wähler. Es gibt für mich keine 5%-Hürde, die ich überwinden müßte. Diese gilt nur für Parteien, die der Wähler ja mit der Zweitstimme wählt.
Das Direktmandat erringt, wer die "einfache Mehrheit" der Stimmen erhält. D.h. eine Stimme mehr als die anderen Direktkandidaten, z.B. Ihre Stimme, kann darüber ent-
scheiden, wer Direktkandidat/in für den jeweiligen Wahlkreis wird.
Da die Verteilung der Zweitstimmen für mich als freie Kandidatin nicht relevant ist, habe ich auch keinen Nachteil durch eventuelle "Überhangmandate". Überhangmandate entstehen ja, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen würden. Die Differenz zwischen Anzahl der Direktmandate und den Mandaten, die der Partei nach dem Zweitstimmanteil lediglich zu- stehen würden, ergibt die Anzahl der Überhangmandate. Das heißt, diese Überhangmandate können das Wahlergebnis erheblich beeinflussen; nämlich dann, wenn eine Partei viele Überhangmandate erhält, obwohl sie vielleicht nach dem Zweitstimmenanteil keine Mehrheit hat. Leider wird diese Situation nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erst 2011 geprüft werden, weil das Gericht bis dahin eine Frist gesetzt hat.
Ich hoffe, dass ich damit Ihre Fragen beantworten konnte, bedanke mich nochmals für die guten Wünsche zur Wahl am Sonntag und verbleibe
mit herzlichen Grüßen,
Ihre freie Bundestagskandidatin
Dr. C. Didlap