(...) Zu dieser Vielfalt gehören freiwillig das Kopftuch tragende Studentinnen ebenso wie Gläubige, die andere Lebensstile tolerieren. (...) Die Mitgliedstaaten gehen mit religiösen Symbolen in den Bildungseinrichtungen sehr unterschiedlich um. Es gibt jedoch keinen Mitgliedstaat, der Kopftücher oder Bekleidung mit religiösen Symbolen in den Hochschulen verbieten. (...)
Sehr geehrter Herr Guardini,
wie auch immer Sie auf dieses schmale Brett kommen: Nein, Sie gehen nicht recht in Ihrer Annahme, denn ich wurde nie wegen Betrugs angeklagt.
MfG
Cem Özdemir
(...) es kann durchaus einmal passieren, dass ich nicht sogleich dazu komme, eingehende Fragen zu beantworten. Aber es wäre doch seltsam, wenn ich angesichts meines politischen Interesses für die Beziehungen der EU zur Türkei um Antworten bezüglich der Kurdenfrage verlegen wäre. Ein Blick auf www.cem-oezdemir.de/tuerkei-eu hätte Sie übrigens leicht vom Gegenteil überzeugen können. (...)
(...) Sie haben leider kein konkretes Beispiel angeführt, das dieses Problem veranschaulichen würde. Wenn es diese Ordnungswidrigkeit geben sollte, wäre aber der Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, meines Erachtens trotzdem nicht anwendbar. Er bezieht sich ja darauf, dass auf gleiche Situationen nicht unterschiedliches Recht angewendet werden soll, wenn also zwei Personen die gleiche Ordnungswidrigkeit begehen, müssen beide nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten belangt werden. (...)
(...) Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie Korruption ist eine große Herausforderung in allen EU-Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten, in den EU-Ländern Bulgarien und Rumänien muss die effiziente Bekämpfung von Korruption allerhöchste Priorität haben. Die EU begleitet diesen Prozess aufmerksam, wichtig sind hierbei auch unabhängige Organisationen wie Transparency International ( http://www.transparency.de ). (...)
(...) Ohnehin sehe ich die momentane Entwicklung (Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung etc.) sehr kritisch. Die Verfechter dieser Maßnahmen scheinen vom "Recht, in Ruhe gelassen zu werden" offenbar nicht viel zu halten. (...)