
(...) unser Grundgesetz schreibt, wie Sie richtig sagen, den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl vor. (...) Dies ist auch bei Landeslisten der Fall, denn durch die Stimmabgabe der Bürger entscheidet sich unmittelbar, welcher Abgeordnete ins Parlament einziehen, da die Reihenfolge der möglichen Abgeordneten bereits feststeht. (...)