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Frage von Philipp F. •

Wie wird der Cannabisanbau zum Eigenbedarf genau aussehen?

Sehr geehrter Herr Özdemir.
Es ist ja ein neues Cannabisgesetz geplant, welches den legalen Anbau zum Eigenbedarf legalisieren soll. Laut Gesetzesentwurf sollen bis zu drei Pflanzen erlaubt sein. Ich würde gerne wissen, ob es bei diesen Pflanzen Vorgaben geben wird, bezüglich der Größe oder Nutzfläche, und wann das Gesetz wohl in Krag treten wird. Im Internet habe ich auch Informationen gefunden, dass das Gesetz eventuell gar nicht in Kraft treten könnte, da es von der Opposition oder durch EU-Recht verhindert werden könnte.
Ich würde mich sehr über eine Antwort und Ihre Einschätzung zu dem Thema freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp F.

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Das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis ist mit der Ausnahme der Regelung zu Anbauvereinigungen am 1. April 2024 in Kraft getreten. Die Regeln zum Anbau in Anbauvereinigungen folgen am 1. Juli 2024. 
Der private Eigenanbau ist für Erwachsene mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland vorbehalten und umfasst den Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Zwecke des Eigenkonsums. Beim Anbau sind die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu beachten (z.B. Schutz vor unbefugtem Zugriff von Kindern). Diese und weitere Informationen können sie dem Bundeministerium für Gesundheit entnehmen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz#:~:text=Wer%20darf%20privat%20Cannabis%20anbauen,zu%20drei%20Cannabispflanzen%20gleichzeitig%20anbauen

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