Wie stehen Sie zur Prüfung eines Verbots der AFD? Werden Sie sich dafür einsetzen?
Die Entscheidung über ein Parteiverbot ist im Grundgesetz geregelt und unterliegt der Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts. Eine Partei kann dann verboten werden, wenn sie nach ihren Zielen oder ihrem Verhalten darauf abstellt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. In drei Bundesländern wurde die AfD als offensichtlich rechtsradikal eingestuft und unterliegt der Überwachung durch den Verfassungsschutz. Für ein Verbotsverfahren gibt es jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Hürden. Zudem würde ein solches Verfahren wahrscheinlich Jahre in Anspruch nehmen. Und das demokratiefeindliche Gedankengut lässt sich nicht einfach verbieten. Selbstverständlich müssen aber alle verantwortlichen Verfassungsorgane die aktuellen Einschätzungen der Sicherheitsbehörden beständig im Blick behalten und die Argumente des Für und Wider eines Verbots sorgfältig abwägen.