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Cem Özdemir
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Frage von Sandra H. •

Wie kann es sein, dass im Koalitionsvertrag ein Glyphosat-Verbot ab 2024 ausgehandelt wurde und Deutschland sich bei der EU-Abstimmung enthält, statt mit Nein zu stimmen?

Sehr geehrter Herr Özdemir, Sie fragen sich, warum die AFD immer stärker wird? Weil die gewählten Parteien sich nicht an Ihre Zusagen halten. Die SPD ist stärkste Kraft in der Regierung, das Agrar- und das Umweltministerium führen die Grünen und trotz Koalitionsvertragszusage stimmt Deutschland nicht mit Nein? Warum werden die Interessen Ihrer Wähler ignoriert und die der FDP (mit dem geringsten Wähleranteil in der Bundesregierung) durchgesetzt? Warum ignorieren Sie diverse Petitionen für ein Glyphosatverbot mit 100.000en von Bürgermeinungen? Mit freundlichen Grüßen ein enttäuschter Bürger

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In der Koalitionsvereinbarung haben wir uns als Regierungsparteien dazu bekannt, Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt zu nehmen, was ein klares Nein bei den Abstimmungen in Brüssel bedeutet hätte. Die FDP berief sich jedoch zudem auf eine weitere Passage im Koalitionsvertrag, aus der hervorgeht, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln transparent und rechtssicher nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgen muss. Die EFSA (European Food Safety Authority) hat bei der Bewertung der Auswirkungen von Glyphosat auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt keine kritischen Problembereiche festgestellt und weicht damit von unserer Risikobewertung ab. Da sich folglich auf keine einheitliche Position geeinigt werden konnte, blieb mir in Brüssel laut Geschäftsordnung nur die Möglichkeit der Enthaltung. 
Glyphosat schadet der Artenvielfalt und die erneute Zulassung durch die EU-Kommission bis 2033 sendet ein schlechtes Signal für Investitionen. Nach der vorübergehend erlassenen Eilverordnung des BMEL, sorgen wir nun mit der im April in Kraft getretenen Änderungen der Pflanzenschutzanwendungsverordnung für dauerhafte Rechtssicherheit. Geregelt wird der nationale Umgang mit Glyphosat, darunter unter anderem das Verbot der Verwendung in Wasserschutzgebieten, in Haus- und Kleingärten, bei der Vorsaat- und Nacherntebehandlung sowie der flächige Einsatz im Grünland.

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