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Cem Özdemir
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Frage von Achim F. •

Wie kann es sein, dass im Koalitionsvertrag ein Glyphosat-Verbot ab 2024 ausgehandelt wurde und Deutschland sich bei der EU-Abstimmung enthält, statt mit Nein zu stimmen?

Lieber Herr Özdemir,
dieses Verhalten ist völlig unverständlich. Ich bin überzeugter Grünen-Wähler seit 25 Jahren und freue mich, dass die Grünen und Sie derzeit in der Regierungsverantwortung endlich die Chance haben, positive Veränderungen zu gestalten.
Dieser Koalitionsvertrag und alle Warnungen und gerichtlichen Urteile zum Krebsrisiko von Totalherbiziden sollten Gründe genug sein, endlich Glyphosat zu verbieten und sich auf europäischer Ebene klar dagegen zu entscheiden, statt sich zu enthalten. Bitte ändern Sie Ihre Position, sonst braucht es auch keine Grünen mehr, sondern eine andere Partei, die sich wirklich für Umwelt- und Klimaschutz einsetzt.
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Ich kann Ihren Unmut verstehen, da wir uns in der Koalitionsvereinbarung als Regierungsparteien dazu bekannt haben, Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt zu nehmen, was ein klares Nein bei den Abstimmungen in Brüssel bedeutet hätte. Die FDP berief sich jedoch zudem auf eine weitere Passage im Koalitionsvertrag, aus der hervorgeht, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln transparent und rechtssicher nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgen muss. Die EFSA (European Food Safety Authority) hat bei der Bewertung der Auswirkungen von Glyphosat auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt keine kritischen Problembereiche festgestellt und weicht damit von unserer Risikobewertung ab. Da sich folglich auf keine einheitliche Position geeinigt werden konnte, blieb mir in Brüssel laut Geschäftsordnung nur die Möglichkeit der Enthaltung. 

Glyphosat schadet der Artenvielfalt und die erneute Zulassung durch die EU-Kommission bis 2033 sendet ein schlechtes Signal für Investitionen. Nach der vorübergehend erlassenen Eilverordnung des BMEL, sorgen wir nun mit der im April in Kraft getretenen Änderungen der Pflanzenschutzanwendungsverordnung für dauerhafte Rechtssicherheit. Geregelt wird der nationale Umgang mit Glyphosat, darunter unter anderem das Verbot der Verwendung in Wasserschutzgebieten, in Haus- und Kleingärten, bei der Vorsaat- und Nacherntebehandlung sowie der flächige Einsatz im Grünland.

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