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Cem Özdemir
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Frage von Roswitha M. •

Was tut die Bundesregierung und die Europäische Union, um endlich unsägliches, staatlich sanktioniertes Tierleid zu stoppen und keine Lebendtransporte durch zahlreiche Länder zuzulassen?

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

bitte schauen Sie sich den Frontal-Beitrag vom 15. November an!
Das dort gezeigte Tierleid muss Sie doch endlich zum Handeln bringen?! Grausame Transporte und dann noch quälerische Schlachtungen ohne Betäubung! Die EU soll endlich Lebendtransporte verbieten, stattdessen in diesen Ländern Kühlhäuser errichten und das Schlachtvieh aus Europa stall- und ortsnah hier, durch qualifiziertes Personal so schonend wie möglich, verarbeiten. Diese immer noch bestehenden Zustände und Quälereien sind ekelhaft und menschenunwürdig! Dies kann doch keinen Politiker, ebenso Sie als Landwirtschaftsminister, kalt lassen?!

Freundliche Grüße und in der Hoffnung, dass die Politik endlich handelt,
Roswitha M. aus Berlin

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Ich empfinde die von Ihnen angesprochene Reportage als ebenso unerträglich. Die darin dokumentierten Grausamkeiten, die den Tieren angetan wurden, sind durch nichts zu rechtfertigen und zeigen den dringenden Handlungsbedarf auf allen Ebenen zum besseren Schutz der Tiere auf. Bei aller Anstrengung endet jedoch unser Einflussbereich über den weiteren Verbleib und die Nutzung der Tiere an der Drittlandgrenze. Die derzeit geltenden EU-Regelungen finden für grenzüberschreitende Tiertransporte bis zum endgültigen Bestimmungsort im Drittland Anwendung und erlauben solche Transporte unter Einhaltung bestimmter Ruhezeiten, Versorgungsvorgaben und Verwendung speziell zugelassener Transportmittel. Ein nationaler Handlungsspielraum für strengere Vorgaben beim Lebendtierexport ist aufgrund der bestehenden EU-Regelungen leider nicht gegeben. Ein nationales Exportverbot ist angesichts gegebener Ausweichmöglichkeit auf Exportabfertigung durch andere Mitgliedstaaten nicht zielführend und damit nicht durchsetzbar. Näheres hierzu finden Sie auch in der Stellungnahme der Bundesregierung mit Drucksache 99/23 (https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0099-23). Als Signal, solche Transporte nicht mehr zu unterstützen, hat das BMEL die mit bestimmten Drittstaaten bilateral verhandelten Veterinärbescheinigungen zur Ausfuhr von Wiederkäuern zu Zuchtzwecken mit Wirkung zum 1. Juli 2023 zurückgezogen. Veterinärbescheinigungen für den Export von Schlachttieren wurden bereits seit 2010 nicht mehr verhandelt und die Bestehenden in den Folgejahren zurückgezogen. Das BMEL arbeitet darauf hin, den Lebendtiertransport durch Lieferungen von genetischem Zuchtmaterial und Fleisch zu ersetzen und die Drittländer beim Technologieausbau zu unterstützen.

Die Europäische Kommission hat in der Farm-to-Fork („Vom Hof auf den Tisch“) - Strategie angekündigt, bestehendes Tierschutzrecht, u. a. zum Transport von Tieren, auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zu überarbeiten. Der Legislativvorschlag wird für Ende 2023 erwartet. An dieser Überarbeitung hat sich die Bundesregierung aktiv beteiligt und setzt sich dabei mit ambitionierten Zielen ein, um ein hohes Maß an Tierschutz zu erreichen. Neben Deutschland bekennen sich auch weitere EU-Mitgliedstaaten zu hohen Tierschutzstandards, welche, als gemeinsames Positionspapier verfasst, der Europäischen Kommission im Juni 2022 übermittelt wurden (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/tiertransporte-vught-positionspapier.html). Beim im Januar 2023 stattgefundenen Agrarrat habe ich meinen hohen Erwartungen, besonders hinsichtlich der Begrenzung von Tiertransporten in Drittländer, Nachdruck verliehen (https://video.consilium.europa.eu/event/en/26393).

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