Was ist ein vernünftiger Grund? Was sind erhebliche Schmerzen und Leiden?
Lieber Herr Özdemir,
§ 17 Abs.1 Tierschutzgesetz
besagt, dass das Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund eine Straftat ist.
§ 17 Abs. 2 Tierschutzgesetz
besagt, dass aus Rohheit zugefügte erhebliche Schmerzen oder Leiden oder das Zufügen länger anhaltender oder sich wiederholender erheblicher Schmerzen oder Leiden Straftaten sind.
Jeden Tag wird gegen dieses Gesetzt verstoßen, die Straftäter kommen in der Regel mit einer geringen Geldstrafe davon oder die Verfahren werden sogar eingestellt.
Von Ihnen würde ich nun gerne wissen, was denn ein vernünftiger Grund ist und was sind erhebliche Schmerzen und Leiden?
Vor Beantwortung der Fragen fordere ich Sie auf sich in solch ein Wirbeltier hineinzuversetzten und aus dieser Perspektive meine Fragen ehrlich zu beantworten.
Antworten Sie bitte nur inhaltlich gehaltvoll und aussagekräftig. Auf ein leeres Blabla verzichte ich. Danke