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Cem Özdemir
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Beate Maria V. •

Was gedenken Sie zu unternehmen ,dass das Sterben der Tierkliniken gestoppt wird bundesweit (!) u.Tierklinikbetreiber nicht insolvent gehen,wieder 365 Tage Notdienst anbieten koennen?

Durch zweierlei Komponenten schreitet die Abschaffung der Tierkliniken bundesweit voran,selbst in Landeshauptstaedten :Tierkliniken koennen keine 24 stündige Versorgung "dank" des unueberdachten Arbeitsschutzgesetzes u.d.sich daraus sich daraus ergebenden,nicht zu leistenden Kosten seitens d. Tierklinikbesitzer durchfuehren.Es mangelt an Personal,das ja,obwohl "nur" im Bereitschaftsdienst,alle 8 Std. ausgewechselt u.jeweils neu vergütet werden muss.Daher wird kein Notdienst feiertags u.WE angeboten m.katastrophalen Auswirkungen in Bezug auf schwerst kranke Tiere u.deren Halter. Weder die zuständige Tieraerztekammer noch Politiker sind imstande (!) 1 zuverlaessl.Not/Bereitschaftsdienst zu ermöglichen ,reihum d.praktizierendeTierärzte,nachts u.feiertags.Sollen s.unsere Tiere v.d.Augen d.Familien zu Tode quaelen.Sollen wir sie in der Not erschiessen? Wir Tierhalter sind 1 Wirtschaftsmacht: Arbeitsplätze,Steuern generieren WIR! Was gedenken Sie zu unternehmen ? Was schlagen Sie vor ?Mfg

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Natürlich verfolgen wir das Ziel, die Attraktivität des tierärztlichen Berufsstands zu gewährleisten. Dafür müssen Rahmenbedingung geschaffen werden, die eine Niederlassung von Tierärztinnen und Tierärzten begünstigen. Dabei gilt es auch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Hinsichtlich der ausreichenden tierärztlichen (Notfall-)Versorgung stehen wir im engen Austausch mit den tierärztlichen Berufsverbänden.

Die Tierärztekammern der Länder können Notdienstverpflichtungen in den entsprechenden Berufsordnungen vorsehen. Das Arbeitszeitgesetz steht dem nicht entgegen. Es bietet bereits Möglichkeiten, den tierärztlichen Notdienst sowie Nacht- und Wochenenddienste unter Berücksichtigung des gesetzlich normierten Mindestmaßes an Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gestalten.

Und wir arbeiten auch daran, die finanzielle Attraktivität zu steigern: die Bundesregierung hat mit der Novelle zur Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) aus dem Jahr 2022 unter anderem für eine Anpassung der Gebührenhöhen an die wirtschaftlichen Gegebenheiten gesorgt.