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Frage von Meike S. •

Warum wird die Süßkartoffel mit 19 % Mehrwertsteuer belegt?

Für die Süßkartoffel muss ich 19 % Mehrwertsteuer bezahlen, Bei Trüffel werden nur 7% fällig. Dieses ist für mich nicht nachvollziehbar, da es sich bei der Süßkartoffel, die mittlerweile auch in Deutschland angebaut wird, doch nicht um ein Luxusgut handelt. Wie kann ich das ändern?
Mit freundlichen Grüßen Meike

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Ich stimme Ihnen zu, dass die derzeitigen Regelungen sehr komplex und nicht immer verständlich sind. Eine Vereinfachung, für die ich offen wäre, läge in der Verantwortlichkeit des Bundesfinanzministeriums. Der Unterschied in der Mehrwertsteuer liegt in den spezifischen Regelungen des deutschen Umsatzsteuerrechts und den Klassifikationen von Lebensmitteln. Der Mehrwertsteuersatz auf Waren und Dienstleistungen wird hauptsächlich in zwei Kategorien aufgeteilt: der reguläre Steuersatz beträgt 19%, der reduzierte 7%. Anwendung findet der reduzierte Satz von 7% auf sog. Grundnahrungsmittel, dazu zählen u.a. Obst, Gemüse, Milchprodukte, Fleisch sowie Getreide- und Backwaren. Trüffel werden als landwirtschaftliche Grundnahrungsmittel betrachtet und unterliegen daher ebenfalls dem ermäßigten Steuersatz. Süßkartoffeln hingegen werden als Genussmittel eingestuft und mit 19% Mehrwertsteuer besteuert. Die Abgrenzung, ob ein Produkt dem regulären oder ermäßigten Steuersatz unterliegt, ist schwierig und bestimmt sich nicht allein anhand der Einordnung als Lebensmittel. Da der ermäßigte Steuersatz eine Sonderregelung im geltenden Umsatzsteuersystem darstellt, ist die Anwendung nach der Rechtsprechung eng auszulegen. Die geführte Liste der Lebensmittel mit reduziertem Steuersatz soll lediglich die Güter des lebensnotwenigen Bedarfs wie Grundnahrungsmittel und deren landwirtschaftliche Vorprodukte umfassen. Die Süßkartoffel ist hiervon ausgenommen. 

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