Warum wird die Nachtsichttechnik bei der Ausübung der Jagd auf Schwarzwild erlaubt obwohl ihr Einsatz nicht kontrolliert werden kann?
Ich lebe auf einem Aussiedlerhof weit draußen und der Hof grenzt an drei Jagdreviere mit unterschiedlichen Pächtern. Pro Nacht , nicht in der Dämmerung, fallen in unserer Umgebung 1-2 Schüsse von Großkaliber-Jagdwaffen. Die Vollmondphasen abgerechnet sind das über 300 Schüsse bei fehlendem Büchsenlicht, also nur mit Nachtsichttechnik möglich. Bis zum 25.08.2024 wurden insgesamt 5 Stück Schwarzwild erlegt. Das bedeutet 295 beschossene Tiere waren kein Schwarzwild sondern gehörten zu anderen Gattungen bei welchen die Nachtjagd definitiv verboten ist. Seit der Gesetzesänderung knallt es in den Forsten jede Nacht und die Anzahl der Ansitzstände direkt in den Wälder hat deutlich zugenommen obwohl man dort mangels Licht früher nicht schießen konnte. Warum werden solche Praktiken durch die Erlaubnis der Nachtsichttechnik ermöglicht, wohl wissend das der Einsatz nicht kontrolliert werden kann? Sehen Sie da keinen Handlungsbedarf?

Der Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Schwarzwild ist vor allem deshalb erlaubt, weil er eine effektive, tierschutzgerechte und sichere Bejagung dieser zunehmend nachtaktiven Wildart ermöglicht. Dies ist zum Beispiel im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) von großer Bedeutung, da eine gezielte Reduktion der Wildschweinpopulation helfen kann, Übertragungsketten der Tierseuche zu unterbrechen.
Ich stimme Ihnen zu, dass eine vollständige Kontrolle des Einsatzes solcher Technik schwierig bis unmöglich ist, jedoch sieht das BMEL derzeit keinen Handlungsbedarf für zusätzliche Maßnahmen, um den Einsatz weiter zu regulieren. Ein Evaluierungsbericht zum 3. Waffenrechtsänderungsgesetz vom 30. August 2023 kam zu dem Schluss, dass das Ziel der Schwarzwildreduktion durch den erlaubten Einsatz von Nachtsichttechnik erreicht wurde und keine Missbrauchsfälle bekannt sind. In dem von Ihnen geschilderten Fall, liegen nicht ausreichende Anhaltspunkte vor, um sicher davon auszugehen, dass jeder der gehörten Schüsse auch zu einem erlegten Tier geführt haben.
Da nahezu alle Bundesländer den Einsatz nach einer entsprechenden Anpassung des Waffengesetzes erlaubt haben und es bislang keine Hinweise auf Fehlanwendungen gibt, sind aktuell keine weiteren Kontrollen oder Einschränkungen geplant.