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Cem Özdemir
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Frage von Johannes K. •

Warum werden in Deutschland feste Lebensmittel mit Alkoholgehalt ohne klare Kennzeichnung verkauft? Ist es zumutbar, jedes Produkt allein anhand der Zutatenliste zu überprüfen?

Lieber Herr Özdemir,

heute wende ich mich an Sie, um eine dringende Frage bezüglich der Ernährung und Gesundheit anzusprechen. Es ist besorgniserregend, dass in Deutschland feste Lebensmittel mit Alkoholgehalt verkauft werden, ohne klare Kennzeichnung auf der Verpackung. Alkohol ist kein harmloses Produkt, sondern ein Nervengift. Persönlich meide ich seit Jahren bewusst den Konsum von Alkohol, dennoch stoße ich immer wieder auf Produkte, bei denen der Alkoholgehalt nicht deutlich gekennzeichnet ist. In unserer hektischen Gesellschaft bleibt oft nicht genug Zeit, um jede Zutatenliste gründlich zu durchsuchen. Es kann gefährlich sein, wenn Verbraucher unwissentlich Alkohol zu sich nehmen, besonders für diejenigen, die aus gesundheitlichen oder ethischen Gründen darauf verzichten. Ist es für die Bürger zumutbar, jedes Produkt allein anhand der Zutatenliste zu überprüfen? Sind Änderungen in der Kennzeichnungspflicht geplant, um diese Situation zu verbessern?

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In Deutschland regelt die EU-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung (LMIV), dass bei vorverpackten Lebensmitteln der Alkoholgehalt über das Zutatenverzeichnis klar ersichtlich sein muss. Verbraucher können dort einsehen, ob alkoholische Zutaten enthalten sind. Eine zusätzliche Kennzeichnungspflicht für festen Alkoholgehalt ist nicht vorgesehen, da diese Informationen bereits durch das Zutatenverzeichnis abgedeckt werden.

Bei loser Ware, wie in Restaurants oder Bäckereien, gibt es keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für Alkohol. Dennoch enthalten die Produkt- oder Speisebezeichnungen oft Hinweise auf alkoholhaltige Zutaten, z. B. bei "Rotweinsoße" oder "Rumkugeln". Zudem haben Verbraucher die Möglichkeit, bei Unsicherheiten nachzufragen. Eine Änderung der Kennzeichnungspflicht ist vor diesem Hintergrund derzeit nicht geplant.