Portrait von Cem Özdemir
Cem Özdemir
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Cem Özdemir zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Julian P. •

Warum werden auf tierischen Produkten keine Warnlabels ähnlich wie auf Zigaretten gedruckt, um den Verbrauchern die Konsequenzen besser vor Augen zu führen? Die bisherigen Lösungen sind sehr subtil

Portrait von Cem Özdemir
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Lebensmittel, die in der Europäischen Union auf dem Markt sind, müssen sicher sein. Die Lebensmittel-Informationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) sorgt dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher wichtige Informationen klar und transparent auf den Etiketten finden. So können sie beispielsweise auf einen Blick die Zutaten eines Produkts erkennen, und Etiketten dürfen keine falschen oder verwirrenden Angaben machen. Auch gibt es im allgemeinen Kennzeichnungsrecht Vorschriften, die besagen, dass bestimmte Zutaten auf dem Etikett angegeben werden müssen, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist (zum Beispiel bei koffeinhaltigen Lebensmitteln). In speziellen Fällen, wie bei Lebensmitteln, die Allergene oder Insekten enthalten, sind ebenfalls klare Warnhinweise erforderlich.

Für Fleischprodukte sieht die LMIV jedoch keinen speziellen Hinweis vor, und ein solcher Hinweis wäre laut der aktuellen rechtlichen Lage auch nicht mit EU-Recht vereinbar. Das gleiche gilt für Warnungen vor möglichen ökologischen Risiken. Es stellt sich auch die Frage, welche „Konsequenzen“ und in welcher Form dargestellt werden sollen.

Ich möchte jedoch auf das im August 2023 in Kraft getretene Tierhaltungskennzeichnungsgesetz hinweisen. Zu einer zukunftsfesten Tierhaltung gehört auch Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf an der Fleischtheke, im Supermarkt oder im Online-Handel. Die Kennzeichnung unterteilt sich in die fünf Haltungsformen: Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/ Weide und Bio und ist erstmals für alle aus Deutschland stammenden Lebensmittel verpflichtend. Das Gesetz regelt die Schweinemast und soll auch auf andere Tierarten und Sektoren wie beispielsweise die Gastronomie ausgeweitet werden.

Mit Wirkung seit Februar dieses Jahres wurde zudem die Herkunftskennzeichnung von Fleisch ausgeweitet. Auch nicht vorverpacktem frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch lässt sich nun die Herkunft entnehmen. Diese Kennzeichnung erleichtert die Differenzierung zwischen Fleisch, das aus Deutschland oder dem Ausland stammt und ermöglicht den bewussten Griff zu heimischen Produkten und die Unterstützung der regionalen Landwirtschaft.