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Cem Özdemir
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Elisabeth D. •

Warum müssen aufgrund EU-Beschlüssen kleine Schlachthöfe schließen, die sich die Auflagen nicht leisten können? Das ist doch irre, was da verlangt wird. Das kann doch niemand leisten.

Bin nicht als Erzeuger betroffen.
Aber kenne welche.
Und würde sooo gerne helfen oder zumindest verstehen, warum es den kleinen Betrieben so schwer gemacht wird.
Wie soll ich denn artgerechte Tierhaltung unterstützen, wenn es den Haltern unmöglich gemacht wird?
Wo ist denn da der Sinn?
Bitte bitte geben Sie mir eine Antwort.
Ich weiß nicht, wen ich sonst fragen soll.
Lüften.

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Förderung kleiner dezentraler Schlachtstrukturen ist mir ein großes Anliegen. Die Verfügbarkeit dezentraler Schlachthöfe unterstützt gerade kleinere tierhaltende Betriebe, die auf Schlachthöfe in ihrer Nähe zurückgreifen können. Zudem wird der Transportstress der Tiere verringert.

Schlachtbetriebe unterliegen in Deutschland strengen hygienischen Anforderungen und müssen hohe Schlachtgebühren zahlen. Für kleinere Betriebe stellen diese Vorschriften eine große Belastung dar, da sie oft weniger finanzielle Ressourcen und Personal zur Umsetzung dieser Anforderungen haben. 

Die Hygienevorschriften verlangen von Betrieben beispielsweise Eigenkontrollen, Gefahrenanalysen und entsprechende Schulungen. Zwar ist das EU-Lebensmittelhygienerecht nicht starr formuliert und ermöglicht eine flexible Anpassung an die individuelle Situation kleiner Schlachtbetriebe, jedoch kann von den grundlegenden Vorgaben nicht abgesehen werden und diese bleiben kostenintensiv. Informationen zu Hygieneanforderungen auch für kleine Schlachtbetriebe werden auf der BMEL-Internetseite unter: https://www.bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/lebensmittel-hygiene/lebensmittelhygiene-im-handel.html zur Verfügung gestellt.

Gleiches gilt für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Für diese fallen Pflichtgebühren an, die auf europäischer Ebene festgelegt werden und von denen eine Befreiung nicht möglich ist. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der EU-Verordnung 2017/625, jedoch können Mitgliedstaaten die Gebühren für kleine Betriebe mit geringem Durchsatz auf objektiver und nichtdiskriminierender Basis senken. Bayern hat diese Möglichkeit genutzt und die Gebühren für Betriebe, die weniger als 1000 Großvieheinheiten pro Jahr schlachten, reduziert. Das BMEL ist zu diesem Thema in regelmäßigem Austausch mit den Ländern.

Das Schließen von kleinen Schlachtbetrieben lässt sich jedoch nicht monokausal auf europäische Regularien stützen. Ein wesentlicher Treiber dieser Entwicklung ist die zunehmende Marktkonzentration in der Fleischindustrie, wodurch kleine, lokal tätige Schlachtbetriebe unter enormen Effizienz- und Kostendruck gesetzt werden. Die Preise, die Verbraucherinnen und Verbraucher bereit zu zahlen sind, werden entlang der Wertschöpfungskette weitergegeben. Große Schlachtbetriebe können diesen Druck leichter abfedern.